Zusatzbeiträge von Krankenkassen erhoben
Die Große Koalition beschloss in der vergangenen Legislaturperiode, dass die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben können, wenn sie ihre Kosten durch das Geld aus dem staatlichen Gesundheitsfonds nicht mehr decken können.
Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Schulden von 3,9 Milliarden Euro angehäuft haben, sehen sich die meisten gezwungen, den ermöglichten Zusatzbeitrag auch zu erheben. Dieser wird unabhängig vom Einkommen direkt vom Kassenmitglied verlangt, der Arbeitgeber muss für die Kosten nicht aufkommen.
Zusatzbeiträge Krankenkasse: Schulden wegen hoher Kosten
Grund für die defizitäre Lage der meisten Krankenkassen ist nach Aussage der Vorsitzenden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, nicht Missmanagement. Steigende Kosten bei Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten führen zur Lücke im Budget, womit nach Pfeiffers Ansicht alle Krankenkassen zu kämpfen haben.
Höhe des Zusatzbeitrages unabhängig vom Gehalt
Will eine Krankenkasse mehr als acht Euro Zusatzbeitrag erheben, so muss sie die Einkommensverhältnisse des jeweiligen Mitglieds berücksichtigen. Bei Hartz IV-Empfängern wird der Betrag von den zuständigen Stellen bezahlt. Ein Wechsel der Krankenkasse ist angesichts des wohl flächendeckend erhobenen Zusatzbeitrages kaum sinnvoll, obwohl die Kassen ein Sonderkündigungsrecht beim Erheben des Zusatzbeitrages einräumen müssen.
Zusatzbeitrag führt zu hohem Verwaltungsaufwand
Die Politik erwartete von diesem Kündigungsrecht, dass der Wettbewerb zwischen den Kassen die neuen Beiträge niedrig halten werde. Da aber alle Kassen mit ihrem Defizit zu kämpfen haben, werden auch alle spätestens in einem Jahr den Zusatzbeitrag nutzen. Der Verwaltungsaufwand besonders für kleinere Kassen ist immens, er wird auf rund eine Milliarde Euro im Jahr geschätzt. Deshalb werden von den acht Euro zwei Euro als Bürokratiefinanzierung benötigt.
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