Wissenswert: Die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Ab dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue Lebensmittelverordnung in der EU, diese soll die Kennzeichnung von Lebensmitteln vereinheitlichen und so den Verbraucher besser über die Inhaltsstoffe informieren. Interessant ist, dass nun erstmals auch auf nicht verpackten Lebensmitteln Informationen zu möglichen enthaltenen Allergenen angeben müssen.
Wo kommt der Aufdruck hin
Die Angaben auf den Verpackungen müssen so angebracht werden, dass diese nicht einfach entfernt werden können. Dabei ist zu beachten, dass sie auf der größten Verpackungsseite angebracht sind. Das mag einfach klingen, aber sobald man auf eine runde oder auf eine ungleichmäßige Verpackung trifft, wird das Ganze schon wieder kompliziert und muss genau vermessen werden. Informationen, die über die Verarbeitung Auskunft geben, dürfen zwar über Piktogramme gegeben werden, allerdings sind sie zusätzlich in Zahlen und Buchstaben zu machen. Eine gewisse Freiheit bietet das neue Kennzeichnungsrecht auch für die Lebensmittelproduzenten. Diese dürfen die Kennzeichnung der Produkte auch schon vor dem Stichtag nach der neuen Regelung umsetzen – sofern sie damit nicht gegen die bestehenden Kennzeichnungsregelungen verstoßen. Die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung – mehr Information.
Das Neue
Ein Novum stellt die verpflichtende und einheitliche Angabe der Nährwertkennzeichnung dar. So ist in jedem Fall eine Angabe der Nährwerte mit einer festen Bezugsgröße vorzunehmen, beispielsweise müssen Angaben pro 100 Gramm bzw. pro 100 Milliliter erfolgen. Angaben zu Portionsgrößen sind weiterhin gestattet, müssen allerdings in Relation zur genannten Bezugsgröße erfolgen. Eine Ausnahme gibt es auch hier, nicht vorverpackte Lebensmittel, müssen hier die Angaben entsprechend der verpackten Lebensmittelmenge enthalten. Die Reihenfolge, in welcher die Nährwertekennzeichnung zu erfolgen hat, sind vereinheitlicht worden, sodass die Übersichtlichkeit erhöht wird: Energie, Fett (davon: gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrate (davon: Zucker), Eiweiß und Salz. Dabei ist der Brennwert sowohl in Kilojoule wie auch in Kilokalorien anzugeben.
Was ändert sich für den deutschen Verbraucher?
Für den deutschen Verbraucher wird sich nicht vieles ändern, da schon heute die meisten Lebensmittelproduzenten entsprechend dieser Norm ihre Produkte kennzeichnen. Die Intention dieser Verordnung war vielmehr eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen nationalen Regelungen innerhalb der verschiedenen EU-Staaten.
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