Wie sich Unternehmen vor Nachahmern schützen
Etwas, das sonst niemand hat. Ein Alleinstellungsmerkmal. Das ist es, was Unternehmen brauchen, wenn sie mit ihren Produkten Erfolg haben wollen. Was erfolgreich ist, wird allerdings auch gern kopiert. Deshalb müssen Firmen ihre eigenen Marken schützen. In Deutschland wie auch international existieren dazu umfangreiche Vorschriften, die allerdings ein Laie kaum überblicken kann. Mit einem Anwalt für Markenrecht wie BBS-Law.de in Hamburg werden unnötige und womöglich teure Fehler vermieden.
Eingetragene Marke gibt das Recht zum Verbieten
Das Markenrecht gehört zum Kennzeichenrecht und ist mit dem 1995 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (Markengesetz) geregelt. Die Legaldefinition in Paragraph 3 zeigt, wie groß das Arbeitsfeld für den Anwalt für Markenrecht ist: „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Damit sei eine Marke vor allem ein Verbietungsrecht, stellt die Kanzlei für Markenrecht aus Hamburg fest. Wenn ein Mitbewerber für sein Produkt eine ähnliche Kennzeichnung benutzt, kann der Inhaber der Marke dies untersagen.
Rechtzeitiges Prüfen der Rechte Dritter verhindert böses Erwachen
Diese Möglichkeit des Verbietens setzt allerdings in der Regel voraus, dass die Marke angemeldet ist. Zuständig dafür ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München – doch es prüft nicht, ob die Marke, die registriert werden soll, gegen Rechte Dritter verstößt. Das muss das Unternehmen vorher klären, ein Anwalt für Markenrecht leistet dabei wertvolle Unterstützung. Denn schon in einer Stadt wie Hamburg mit mehr als 90.000 steuerpflichtigen Unternehmen kann eine Firma kaum das eigene Marktumfeld im Blick behalten. Das gilt umso mehr, je größer der Markt ist, ob er sich nun von Hamburg oder jedem anderen Ort auf Deutschland, Europa oder noch darüber hinaus erstreckt. Wer einen Fehler macht und die Schutzrechte anderer verletzt, kann nicht nur auf Unterlassung verklagt werden, auch eine Schadenersatzforderung droht. Es kann dauern, bis ein solches Problem auftaucht – aber wenn es so weit ist, wird sich der betroffene Unternehmer fragen, warum er nicht rechtzeitig einen Anwalt für Markenrecht hinzugezogen hat.
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