Was sich 2019 für Verbraucher ändert
Düsseldorf – Das Jahr 2019 bringt für die Verbraucher in Deutschland wieder etliche Veränderungen. Diesel-Verbote drohen Autofahrern in einer ganzen Reihe weiterer Städte. Beim Einkauf im Supermarkt muss öfter Pfand bezahlt werden. Und beim Online-Banking gelten demnächst auch neue Regeln.
– Diesel-Fahrverbote: Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften mit einiger Unruhe ins neue Jahr starten. Bislang gibt es Fahrverbote nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Betroffen sein dürften nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart.
– Verpackungsgesetz: Um Umweltschutz geht es auch im neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern soll. Für die Verbraucher wird das vor allem dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen.
Waren bislang etwa Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent ebenso. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen zusammen. Weiterhin kein Pfand werde auf Säfte und Wein fällig.
Zum Jahreswechsel müssen Einzelhändler laut Verpackungsgesetz zudem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind. Das soll mehr Verbraucher veranlassen, zu den ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen zu greifen.
– Online-Banking: Vor dem Aus stehen im neuen Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.
– Neue Geldscheine: Ab dem 28. Mai werden sich die Verbraucher in Europa auch wieder an neue Geldscheine gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil, wie den NRW-Verbraucherschützern aufgefallen ist: «Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.» Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.
– Telekommunikation: Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat bereits im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
– Steuererklärung: Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.
Fotocredits: Lino Mirgeler
(dpa)