Was im Trennungsjahr zu regeln ist
München – Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr. Diese Zeit bringt auch tiefgreifende Veränderungen beim Wohnen, der finanziellen Versorgung und der Steuerzuordnung. Ein Überblick:
Die Ehe ist vorbei. Warum darf man sich nicht gleich ganz trennen?
Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Unwiderleglich vermutet wird das Ehe-Aus, wenn die Partner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung anstreben (Paragraf 1566 Abs. 1 BGB). Ansonsten muss der scheidungswillige Partner die Zerrüttung beweisen.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Dazu schweigt das Gesetz. Juristen greifen auf Anhaltspunkte zurück. «Tag des Auszugs eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung, die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt», zählt die Familienrechtlerin Maria Demirci aus München mögliche Termine auf. Eine Trennungsvereinbarung auf Papier geht ebenfalls als Beleg durch.
Kann man weiter unter einem Dach wohnen?
Der Auszug aus dem gemeinsamen Zuhause ist das klarste Signal, dass es vorbei ist. Damit einher geht ja die rechtlich geforderte Trennung von Tisch und Bett vor der Scheidung. Aber theoretisch besteht die Möglichkeit, weiterhin unter einem Dach zu wohnen. Unter strengen Bedingungen: Aufgaben im Haushalt werden getrennt erledigt. Gemeinsame Mahlzeiten – außer einem Essen pro Woche mit den Kindern – und alles, was auf ein Miteinander deutet, sind tabu. Die Eheleute müssen in verschiedenen Räumen wohnen und schlafen. Für Küche und Bad sind Nutzungszeiten festzulegen, im Kühlschrank hat jeder ein Fach.
Was passiert mit der gemeinsamen Bleibe?
Der Mietvertrag für die Wohnung hat Bestand. Das gilt unabhängig davon, wer unterschrieben hat, betont der Deutsche Mieterbund. Aber: Jeder der angehenden Ex-Eheleute kann vom anderen die alleinige Nutzung der Wohnung verlangen (Paragraf 1361b BGB) und diesen so vor die Tür setzen. Der sogenannte Überlassungsanspruch muss aber begründet sein. Im Vorteil ist derjenige, der sich um die Kinder kümmert. Die Entscheidung, wer in den gemeinsamen Wohnräumen bleiben darf und wer nicht, fällen häufig Familiengerichte.
Und was ist mit dem Bankkonto und dem weiteren Besitz?
Vom Tag der Trennung an haben die ehemaligen Partner Anspruch, zu erfahren, wie hoch das Vermögen ist. Dieses Recht soll verhindern, dass jemand etwas beiseiteschafft. Beim Hausrat darf der ausziehende Partner einpacken, was ihm alleine gehört (Paragraf 1361a Abs. 1 Satz 1 BGB). Braucht der andere die Waschmaschine wegen der bei ihm lebenden Kinder, sieht das Gesetz eine Nutzungsüberlassung vor: Vater nutzt die Maschine, Mutter bleibt Eigentümerin. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, erläutert Notar Herbert Grziwotz.
Welche steuerlichen Regeln gelten im Trennungsjahr?
Im Trennungsjahr können die Partner noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. «Die Eheleute müssen noch mindestens an einem Tag des Jahres zusammengelebt haben», erläutert Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband. Bei Streit um Vermögen und Trennungsunterhalt kann es aber sein, dass der gegenseitige Einblick in die Einkommensverhältnisse nicht gewollt ist. «Die Frau arbeitet heimlich und will nicht, dass der Mann davon erfährt», schildert Wawro einen Fall.
Als Ausweg schlägt er einen zweiten Steuerberater vor. Dieser könne mit dem bisherigen «die gemeinsame Veranlagung optimieren», so Wawro. «Wegen der Verschwiegenheitspflicht bekommt aber kein Partner Einblick in die Einkünfte des anderen.» Eine getrennte Abrechnung der Steuern beugt der gemeinsamen Haftung vor, die sich sonst aus der Steuererklärung ergibt.
Funktioniert das vorteilhafte Ehegattensplitting weiterhin?
Ja, im Kalenderjahr der Trennung. Wer im Sommer 2018 die Scheidung einreicht, aber Weihnachten 2017 schon getrennt lebte, «für den kommt die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif für 2018 nicht mehr in Betracht», erklärt Wawro.
Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)