VW-Diesel-Rückruf: Was Nachrüst-Verweigerer wissen sollten
München – Im Zuge des Diesel-Rückrufs beim Volkswagen-Konzern müssen seit Ende Januar 2016 rund 2,6 Millionen Autos in Wellen zur Umrüstung in die Werkstätten. Dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jeweils eine 18-monatige Frist gesetzt.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem das Update für das jeweilige Fahrzeugmodell zur Verfügung stand. Die läuft nun beim ersten zur Umrüstung vorgesehen Modell VW Amarok ab. Was passiert, wenn Halter solche Fristen nicht einhalten? Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, beantwortet die wichtigsten Fragen:
Müssen Besitzer, die ihr zurückgerufenes Auto nicht in die Werkstatt bringen, mit der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen?
Ja. Denn die örtlich zuständigen Zulassungsstellen können den Betrieb von nicht nachgerüsteten Autos verbieten und sie de facto stillegen. Das kostet den Halter zudem rund 50 Euro an Gebühren. «Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert», erklärt Markus Schäpe. Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. «Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.»
Lässt der Halter dann immer noch nicht umrüsten, werde die Behörde eine sogenannte Betriebsuntersagung erlassen – also die Stilllegung. Dagegen könne der Betroffene allerdings mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig gewesen sind.
Warum wollen einige Halter sich nicht am Rückruf beteiligen?
«Die Angst vor technischen Problemen oder einem erheblichen Mehrverbrauch spielen sicher eine Rolle», sagt Schäpe. Zum Teil werde die Nachrüstung auch deshalb verweigert, weil die Sorge besteht, dass damit möglicherweise etwaige Schadenersatzansprüche verloren gehen. «Unserer Auffassung nach ist dies nicht der Fall», sagt Schäpe. Denn der Anspruch gegen den Hersteller stelle auf den Neukaufzeitpunkt ab, gerade wenn argumentiert werde, damals zu viel für ein manipuliertes Auto gezahlt zu haben. «Wenn auf Rückgabe des Kfz an den Hersteller geklagt wird, ist eine nun erfolgende Nachrüstung unbeachtlich.»
Was muss jemand beachten, der ein betroffenes, aber noch nicht umgerüstetes Auto verkaufen will?
Bei nicht erfolgten Rückrufmaßnahmen droht schlimmstenfalls die kostenpflichtige Stilllegung des Autos. «Es gibt zwar noch keine Entscheidung der Gerichte, doch um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Verkäufer von sich aus einen entsprechenden Hinweis im Kaufvertrag aufnehmen», rät der ADAC-Jurist. Man könnte zum Beispiel in den Vertrag schreiben: «Kfz vom VW-Rückruf betroffen, Nachrüstung nicht durchgeführt».
Was tun Autofahrer, wenn sie nach der Umrüstung etwa Mehrverbrauch, Leistungsverlust oder andere Probleme feststellen?
«Grundsätzlich ist einem Betroffenen zu empfehlen, sich bei Problemen mit dem Hersteller beziehungsweise einer Vertragswerkstatt in Verbindung zu setzen», sagt Schäpe. VW habe seine Händler verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen und diese weiter zu melden. «Teilweise kann softwareseitig nachjustiert werden», so der Experte weiter. Bei technischen Defekten zeige sich VW in den meisten Fällen kulant.
Kann man Kulanz bei Problemen mit den Updates einklagen?
Nein. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Für rechtliche Ansprüche gegen die Werkstatt respektive den Hersteller muss der Autofahrer einen erhöhten Verbrauch oder den Verlust von Leistung nachweisen. «Soweit keine Labormessungen vor der Nachrüstung erfolgt sind, wird das aber schwer», sagt Schäpe. Gleiches gelte bei technischen Defekten. Denn einige Autos könnten ja durchaus schon älter sein und entsprechende Laufleistungen aufweisen. «Da sind Alternativursachen für einen Defekt nicht auszuschließen.»
Welche Erfahrungen gibt es mit den nachgerüsteten Autos?
Der ADAC hat Leistungswerte vor und nach den Rückrufmaßnahmen untersucht. Relevante Anstiege von Spritverbrauch oder Verlust von Leistung haben zumindest diese Tests nicht ergeben. Doch über etwaige Langzeitfolgen ist noch nichts bekannt. «Weil diese Unsicherheit für die betroffenen Kunden inakzeptabel ist, fordert der ADAC, dass VW entsprechend rechtsverbindliche Zusagen bezüglich Verbrauch, Leistung und Teilereparatur macht», sagt Schäpe. Das Ankündigen einer kulanten Prüfung allein reiche für eine vertrauensbildende Maßnahme nicht aus.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)