Ticketkauf im Netz: Ärger mit Gebühren
Wer schon einmal im Internet Eintrittskarten für eine Veranstaltung gekauft hat, musste unter Umständen auch schon intransparente Gebühren auf den Ticketpreis draufzahlen, obwohl kein Versand nötig war. Das kritisieren auch Verbraucherschützer.
Genauer geht es um eine Gebühr, die manchmal erhoben wird, wenn der Kunde sich beim Kaufprozess für die Option entscheidet, sein Ticket selbst auszudrucken. Verbraucherschützer sind mit ihrer Kritik, diese Servicegebühr sei unzulässig, da keine tatsächlichen Kosten damit gedeckt würden, bereits vor Gericht gezogen.
Wie ARAG-Experten nun darlegen, gab das Landgericht Bremen der klagenden Verbraucherzentrale recht. Auch in nächster Instanz hat das Oberlandesgericht Bremen dieses Urteil bestätigt. Der Rechtsstreit soll aber in Revision gehen und ist daher noch nicht rechtskräftig (OLG Bremen, Az.: 5 U 16/16).
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