Telefon-Abzocke und Post-Mängel verärgern Verbraucher
Bonn – Im Kampf gegen Abzocke am Telefon und mangelhafte Postdienstleistungen will die Aufsichtsbehörde mit teuren Bußgeldern die Kunden besser schützen. «Solche Bußgelder sieht das Gesetz bisher nicht vor», sagte der Präsident der zuständigen Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in Bonn.
Aber die stark gestiegenen Beschwerdezahlen zeigten, dass die Kunden Hilfe bräuchten. Bußgelder sollten – wie bei Kartellverfahren – bis zu zehn Prozent des Firmenumsatzes betragen dürfen, schlug der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, vor.
Unter anderem wegen des Online-Bestellbooms und der stark zugenommenen Paketzahlen sei die Zahl der Beschwerden über zu spät oder beschädigt zugestellte Sendungen um rund ein Viertel gestiegen. Die Zahl der Schlichtungsanträge in Streitfällen zwischen Kunden und Postdienstleistern habe sich seit 2016 sogar verdreifacht, hieß es.
Betroffene berichten auf einem
Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale NRW von zerquetschten Paketen oder Blumensträußen, die bis zur Zustellung längst verdorrt sind. Lahme Zustellung habe in einem Fall dazu geführt, dass eine Beerdigung fast ohne Trauergäste stattfand – die Briefe seien zu spät gekommen, sagte Homann. Schlichtungsverfahren würden von vielen Unternehmen in den Geschäftsbedingungen von vornherein ausgeschlossen.
Insgesamt sei die Zahl der Kurier-, Express- und Paketsendungen 2016 im Vorjahresvergleich um 6,6 Prozent gestiegen. Trotz Internets legte im vergangenen Jahr auch die Zahl der Briefe in Deutschland etwas auf 15,9 Millionen Stück zu – offenbar, weil vermehrt auch leichte Waren wie Bücher und Elektronikteile in Briefen verschickt werden.
Die Deutsche Post beherrsche mit 84 Prozent Marktanteil das Briefgeschäft weiter klar, auch wenn die Konkurrenz ihren Anteil von 14 auf 16 Prozent gesteigert habe, sagte Homann. Die Monopolkommission fordert, Vorteile der Deutschen Post gegenüber der Konkurrenz etwa beim grenzüberschreitenden Postverkehr abzubauen.
Erfolge hat die
Bundesnetzagentur laut Homann bereits bei der Regulierung von kundenunfreundlichen Telekommunikationsdiensten erreicht. So müssen bis spätestens zum 15. Januar 2018 bei sogenannten Ping-Anrufen aufs Handy, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden, kostenlose Preisansagen geschaltet werden. «Damit machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell wirtschaftlich unattraktiv», sagte Homann.
Dank einer Transparenzverordnung haben Kunden seit Mitte 2017 auch das Recht, die tatsächliche Leistung ihres Internetanschlusses zu erfahren – nicht nur eine potenzielle
Bandbreite, die im Alltagsbetrieb fast nie erreicht wird. Die Netzagentur bietet dazu den Verbrauchern ein Messwerkzeug im Netz an.
Eingegriffen hat die Behörde außerdem bei unerlaubter Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Genehmigung der Verbraucher. Hier sind bereits Bußgelder möglich. 2016 sei ein Rekord-Bußgeld von knapp 1,2 Millionen Euro erreicht worden.
Mit dem Ausbautempo bei schnellen Internet-Leitungen zeigte Homann sich unzufrieden. Vor allem besonders schnelle Glasfaseranschlüsse würden bisher von vielen Kunden wegen höherer Kosten gemieden. Mitte 2017 standen mehr als 2,7 Millionen Glasfaseranschlüsse zur Verfügung, nur knapp ein Viertel davon sei aber genutzt worden.
Um den schleppenden Breitbandausbau in Deutschland voranzutreiben, setzt sich die Monopolkomission für mehr öffentliche Förderung des schnellen Internets vor allem in ländlichen Gebieten ein. Wo sich ein rein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht rechne, könnte mit zeitlich befristeten Kunden-Gutscheinen für schnelle Leitungen die nötige Nachfrage erhöht werden, sagte Wambach.
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(dpa)