Studiengebühren in Hessen sind zulässig
Wie gerade der Hessische Staatshof urteilte, sind Studiengebühren in Hessen durchaus vereinbar mit der Verfassung des Bundeslandes. Vor dem Gericht hatte es eine von 71.000 hessischen Bürgern initiierte Massenklage gegeben, die unter anderem auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt wurde. Damit geht das Theater um die 2007 per Gesetz eingeführten Studiengebühren in die nächste Runde.
Erst in der vergangenen Woche war die Abschaffung der Studiengebühren im Hessischen Landtag am Veto des amtierenden Ministerpräsidenten Koch gescheitert, der erhebliche formelle Fehler bemängelte und seine Unterschrift verweigerte. Damit schiebt sich das Thema immer mehr als Politikum zwischen die Parteien in Hessen, die nach der Wahl im Januar immer noch nicht in der Lage war, eine regierungsfähige Koalition zu bilden. Damit gibt sich Hessen weiter in der politischen Landschaft der Lächerlichkeit preis – hier scheitert Demokratie an Bürokratie!