So kommt die Weihnachtspost sicher an
Berlin – Selbst gebackene Plätzchen, Schmuck für den Weihnachtsbaum oder gar das Geschenk: Egal, was im Paket ist, es soll gut ankommen. Der erste Tipp dafür: «Schmuck und Verzierung gehören ins Paket und nicht um das Paket herum», sagt Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverband Paket & Expresslogistik (BIEK).
Worauf müssen Absender beim Versand achten?
Marcus-Engelhardt: Es ist ganz wichtig, dass der Versandkarton stabil, sicher und unbeschädigt ist. Die Kartonage muss dem Gewicht des Paketinhalts standhalten, auch bei Stößen oder Stürzen aus ungefähr einem Meter Höhe. Bei gebrauchten Kartons müssen Absender alle Aufkleber und Barcodes und andere missverständliche Angaben entfernen. Der Paketaufkleber gehört immer auf die größte Fläche des Pakets – Namen und Adressen müssen eindeutig und gut lesbar sein.
Ganz, ganz wichtig: Der Versandkarton darf nicht mit Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur verziert werden, da sie sich in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen können. Und zerbrechliche Geschenke wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumschmuck sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Hohlräume polstert man aus, so dass der Inhalt möglichst wenig wackelt.
Wer zahlt, wenn das Paket kaputt ist?
Marcus-Engelhardt: Wenn das Paket beim Transport beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, haftet der Paketdienstleister. Es wird ja ständig getrackt, bei wem sich das Paket gerade befindet. Wenn das Paket aber nicht ordentlich verpackt war, haftet der Versender.
Bei den großen Paketdienstleistern sind Pakete in der Regel automatisch bis zu einem Warenwert zwischen 500 bis 750 Euro versichert. Wer wertvollere Gegenstände verschicken will, kann bei einigen Anbietern eine zusätzliche Versicherung dazu buchen. Ausgenommen ist die Kategorie Päckchen der Deutschen Post (bis zu zwei Kilogramm), diese Sendungen sind nicht versichert.
Was kann ich tun, wenn mein Paket nicht ankommt oder beschädigt ist?
Marcus-Engelhardt: Alle Paketdienstleister haben unterschiedliche Kanäle, um herauszufinden, wo die Sendung ist. Fehlt ein Paket, kann man sich an den Kundenservice wenden. Dafür sollte man die Sendungsnummer parat haben.
Ganz wichtig: Als Empfänger setze ich mich bei Problemen immer mit dem Versender in Verbindung, wenn meine Nachforschungen nichts ergeben. Nur der
Versender hat einen Vertrag mit dem Paketdienstleister und kann sich an ihn wenden, um die Haftung zu klären.
ZUR PERSON: Elena Marcus-Engelhardt ist Pressesprecherin des Bundesverbands Paket & Expresslogistik (BIEK), der die Dienstleister DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS vertritt.
Fotocredits: Malte Christians
(dpa/tmn)