Schufa-Daten prüfen und korrigieren
Wiesbaden – Banken, Onlinehändler, Mobilfunkanbieter – alle wollen sich gegen mögliche Zahlungsausfälle absichern. Bevor Unternehmen einen Kredit gewähren, Waren gegen Rechnung liefern oder einen Smartphone-Vertrag vergeben, erkundigen sie sich vorab zur Zahlungsmoral des Kunden.
Sie fragen die sogenannte Bonität bei einer Auskunftei ab. Dafür wenden sie sich etwa an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz «Schufa».
Wer ist die Schufa?
Dahinter steckt ein Privatunternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Die Schufa speichert unter anderem Personendaten wie Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zu Girokonten, Kreditkarten und Ratenkrediten. «Die Schufa hat keine Informationen zu Vermögen und Einkommen, Beruf, Familienstand, Nationalität, Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften religiöser oder politischer Art», erklärt Pressereferentin Anna-Lena Rawe. Aber es hält den Umgang mit fälligen oder etwa mehrfach angemahnten Forderungen fest.
Aktuell habe das Unternehmen laut Rawe Informationen von rund 67,5 Millionen Verbrauchern in Deutschland gespeichert – auf dieser Grundlage gibt die Schufa gegen eine Gebühr ihren Vertragspartnern Auskunft über die Bonität eines Verbrauchers. Gleichzeitig leiten die Firmen kreditrelevante, personenbezogene Daten an die Schufa weiter.
Ist das überhaupt rechtens?
Ja, nach der EU-Datenschutzgrundverordnung ist es erlaubt, Daten zu übermitteln und zu speichern. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse an den Informationen. Im Fall der Schufa ist dies der Schutz vor Zahlungsausfällen für Unternehmen.
Was verbirgt sich hinter dem Score-Verfahren?
Auf Basis der gesammelten Informationen berechnet die Schufa eine möglichst zuverlässige Prognose für die Zukunft. Dieser Wert wird per Computer errechnet und liegt zwischen einem und 100 Prozent. Je höher der Wert, desto größer schätzt die Schufa die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers ein. Ein Score-Wert von 100 Prozent erreicht niemand – dies würde der Garantie gleichkommen, dass eine Person ihre Rechnung in jedem Fall zahlt.
Verbraucherschützer kritisieren das Score-Verfahren sei intransparent. Den individuellen Aussagegehalt eines Scores, der auf Schätzungen beruht, hält Annabel Oelmann für fragwürdig. Als Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen bemängelt sie auch, dass die Modelle zur Scoring-Ermittlung Verbrauchern nicht offengelegt werden.
Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2014, dass die Schufa die Berechnung geheimhalten darf (Az.: VI ZR 156/13). Nach Angaben von Rawe sei das Verfahren den zuständigen Aufsichtsbehörden bekannt – und von diesen nicht beanstandet worden.
Können Score-Werte schwanken?
Viele Faktoren können den Score-Wert verändern und beeinflussen – etwa Zahlungsausfälle, die Anzahl von Kreditanfragen oder ein Bank- oder Wohnsitzwechsel. Wer einen guten Score-Wert haben oder ihn verbessern will, sollte seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen, nicht mehrere Girokonten führen sowie wenig Kredite aufnehmen, rät Oelmann. «Treten finanzielle Probleme auf, dann sollten Verbraucher möglichst schnell auf Vertragspartner zugehen, um gegebenenfalls neue und tragbare Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren.»
Was ist, wenn falsche Daten gespeichert wurden?
Verbraucher können einmal pro Jahr eine
kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Wer falsche Einträge entdeckt, sollte auf eine Korrektur drängen. «Das Berichtigen, Löschen und Sperren von falschen Daten ist keine Kulanz, sondern vorgeschrieben», erklärt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest.
Wie funktioniert eine Korrektur der Daten?
Ein formloses Schreiben an die Schufa genügt – alternativ können sich Verbraucher auch direkt an das Unternehmen wenden, auf das der Fehler zurückgeht. Dabei sollten sie genau beschreiben, was falsch ist und möglichst Beweise beifügen. «Können Verbraucher ihr Anliegen nicht klären, dann haben sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der Schufa einzuschalten», erklärt Pallasch.
Service:
Die kostenlose Selbstauskunft erhalten Verbraucher nur, wenn sie eine
Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO anfordern:
Es gibt auch kostenpflichtige Auskünfte – mehr dazu auf der
Webseite der Schufa.
Fotocredits: Franziska Gabbert,Stiftung Warentest,Torsten Zimmermann
(dpa/tmn)