Router ab Werk oft unsicher: Das ist zu tun
Bonn/Berlin – Wer einen neuen Router in Betrieb nimmt, erwartet meist nicht nur schnelles, sondern auch sicheres Surfen. Doch gerade was Verschlüsselung und Einstellungen anbelangt, bekommen Verbraucher nicht immer ein Rundum-sorglos-Paket.
Im schlimmsten Fall können Angreifer dann den Internet- und Telefonanschluss missbrauchen, Daten ausspähen oder den Router funktionsunfähig machen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte folgende Tipps des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) befolgen:
WLAN-Router per Kabelverbindung konfigurieren: Auch wenn es drahtlos praktischer ist – zur Einrichtung vor der ersten Inbetriebnahme und für alle folgenden Wartungsarbeiten sollte man seinen Rechner per LAN- oder USB-Kabel mit dem Router verbinden.
WLAN-Passwort ändern: Voreingestellte WLAN-Passwörter, auch WLAN-Schlüssel genannt, sind oft nicht sicher und können unter Umständen geknackt werden. Deshalb sollten Nutzer ein eigenes Passwort vergeben. Die BSI-Experten empfehlen ein komplexes Passwort mit mindestens 20 Zeichen. Wird der Schlüssel nicht geändert, besteht die Gefahr, dass Angreifer den vom Hersteller vorgegebenen Schlüssel auslesen, etwa mit Hilfe spezieller Apps. Beim Ändern sollte man zudem prüfen, ob die sichere WPA2-Verschlüsselung aktiviert ist.
Administrator-Passwort ändern: Der Code, mit dem man ins sensible Einstellungsmenü des Gerätes gelangt, ist bei vielen oder allen Routern eines Herstellers oft derselbe. Oder der Passwortschutz ist erst gar nicht aktiviert. Hier gilt es unbedingt, ein individuelles, sicheres Passwort zu setzen.
Netzwerknamen ändern: Nutzer sollten ihrem WLAN einen neuen Netzwerknamen (SSID) geben, weil der voreingestellte oft Herstellernamen und Gerätetyp enthält, was Angreifer bei nicht gestopften Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Die neue SSID sollte keinerlei Bezug zum Besitzer des Internetanschlusses haben, also keine Vor- oder Zunamen, Straßen, Ort oder Ähnliches enthalten.
Einstellungsmenü per
https
aufrufen: Das Router-Menü kann mit jedem beliebigen Browser aufgerufen werden, indem man die vom Hersteller angegebene Adresse – etwa 192.168.2.1 oder fritz.box – in die Adresszeile eingibt. Allerdings sollte man dabei laut BSI darauf achten, dass man das Menü über eine gesicherte https-Verbindung aufrufen. Während man die Einstellungen vornimmt, sollten sicherheitshalber keine weiteren Internetseiten geöffnet sein.
Firmware aktuell halten: Als Firmware wird die Betriebssoftware des Routers bezeichnet. Firmware-Aktualisierungen bringen neue Funktionen, stopfen aber vor allem auch Sicherheitslücken. Deshalb sollte man – falls möglich – automatische Updates im Router-Menü aktivieren oder ansonsten regelmäßig auf den Herstellerseiten nach Aktualisierungen Ausschau halten.
Fernzugriff aus: Diese Funktion sollte im Einstellungsmenü deaktiviert werden – so wie prinzipiell alle ungenutzten Funktionen.
WPS-PIN
aus: Wi-Fi Protected Setup (WPS) ist ein Standard zum einfachen Aufbau eines verschlüsselten WLAN-Netzwerks. WPS mit einer PIN, die auf einen Aufkleber oder einer Anzeige am Gerät abzulesen ist, lässt sich aber schnell knacken und sollte abgeschaltet werden.
WLAN nicht immer anlassen: Einfach, aber effektiv ist der Sicherheitsgrundsatz, das WLAN zu deaktivieren, wenn es nicht gebraucht wird – etwa nachts, bei längeren Abwesenheiten oder im Urlaub. Dazu bieten viele Router im Menü praktische Zeitschaltungen.
Wie muss man das private WLAN gegen Missbrauch sichern?
Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN trotzdem gehackt wird. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
In dem Fall sollte eine Frau wegen verletzter Urheberrechte rund 750 Euro an eine Filmfirma zahlen, weil ein Unbekannter über ihren Anschluss einen Actionfilm illegal in einer Tauschbörse angeboten hatte. Der Router war von Werk mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Ziffern nach gängigem Standard (WPA2) gesichert. Wegen Fehlern bei der Generierung war die Kombination leicht zu knacken – aber das stellte sich erst viel später heraus. Die Frau trifft deshalb laut BGH keine Schuld. (Az. I ZR 220/15)
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)