Roger Kusch – Sterbehilfe kein Tabu
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, über den Erhalt des Gesetzes herrscht jedoch in Deutschland Uneinigkeit. Jetzt hat der ehemalige Justizsenator Roger Kusch mit einem Video für Aufsehen gesorgt, indem er der 79-jährigen Bettina S. drei Becher hinstellte, die Wohnung verließ, die Frau starb und er das Ganze auf Band festhielt. Auch wenn er das Sterben der Frau der Öffentlichkeit vorenthielt, macht sich bei den Betrachtern ein betretenes Schweigen breit.
Neben diesem todbringenden Akt sind auf dem Video auch die Gespräche mit der alten Frau und Kusch festgehalten, in denen die gesamte Thematik um die Sterbehilfe thematisiert wird. Bettina S. wirkt dabei teils humoristisch, als Kusch sie über die Suizidmöglichkeiten aufgeklärt, aber es wird doch deutlich, wie verbittert sie war. Auch ohne unheilbare Krankheit oder unerträgliche Schmerzen hat sie nur noch wenig Freude am Leben, so beschreibt sie das Vorgaben so: „Wenn Sie dadurch, dass Sie mich bis kurz vor meinem Tod begleiten, irgendwann einmal Argumente haben, die unsere trägen und völlig daneben liegenden Politiker dazu bringen, die Gesetze zu ändern, dann wäre im Grunde genommen mein Tod ein Vorteil für andere Menschen.“
Kusch, der selbst einen Apparat zur Sterbehilfe konstruierte, wo der Suizident per Knopfdruck den Sterbeakt selbst auslösen kann, indem zwei Spritzen mit tödlicher Dosis entleert werden.
Aufgrund dieser Vorkommnisse erarbeitet man momentan eine Gesetzesvorlage, wonach gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll.