NPD-Verbot
Ein NPD-Verbot scheint noch lange nicht vom Tisch zu sein. Die jüngste Ankündigung der bayerischen CSU im kommenden Jahr ein erneutes NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen beweist, dass dem politischen Erfolg der rechtsextremistischen Partei auf Landesebene auf lange Sicht nicht genug Bedeutung beigemessen werden kann.
Die Diskussion über ein NPD-Verbot ist jetzt mit dem Vorstoß der bayerischen CSU aufs Neue entbrannt. Das wieder erweckte Interesse an einem Verbot der mitgliederstärksten deutschen rechtsextremistischen Partei scheint unter dem Eindruck der aktuellen Ergebnisse der thüringischen Landtagswahl und dem mit ihr verbundenen nur knappen Scheitern der Partei an der Fünfprozenthürde nicht von ungefähr zu kommen.
NPD-Verbot die Zweite
Dass ein NPD-Verbot von führenden Politikern wiederholt in Betracht gezogen wird, mag ferner mit der Frage zusammenhängen, inwieweit das gute Abschneiden der NPD auf Landesebene Auswirkungen auf das Wahlergebnis der anstehenden Bundestagswahl Ende September hat. Jedoch nicht nur die breite kommunal- und landespolitische Präsenz der NPD hat ein erneutes Verbotsverfahren ins Spiel gebracht. Auch das seit Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu beobachtende Ansteigen von Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund dürfte bei den Überlegungen von Bedeutung gewesen sein.
In den vergangenen Jahren hat die NPD ihren Zuspruch in der Bevölkerung gerade durch ihr „soziales Engagement“ in den Gemeinden ausweiten können. Mit dem Ausrichten von Stadtfesten oder Jugendfahrten bauten sich die Rechtsextremisten kontinuierlich eine treue Wählerbasis auf, die sich offenbar auch von den noch immer existierenden Verbindungen der Partei zum gewaltbereiten Skinhead-Milieu nicht abschrecken lassen. Besonders in den strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands hat sich diese Art des direkten Kontakts zur potentiellen Wählerschaft als äußerst erfolgreich erwiesen.
Das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens
Seit das erste initiierte NPD-Verbotsverfahren 2003 an den Einwänden der Bundesverfassungsrichter bezüglich der zu großen Menge an V-Männern des Verfassungsschutzes in der Parteiorganisation scheiterte, erteilte vor allem Bundesinnenminister Schäuble (CDU) Plänen für ein neues Parteienverbot eine Absage. Somit bleibt die Frage bis auf weiteres unbeantwortet, wie der politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme der NPD mit demokratischen Mitteln, die das deutsche Grundgesetz dafür bereit hält, in Zukunft zu begegnen sein wird.