Neue Regeln für Hartz IV – Entlastung oder Mogelpackung?
Die Hartz IV Regeln sollen unter der Schwarz-Gelben Koalition gelockert werden. So sollen Langzeitarbeitlose mit Verbesserungen in in den Bereichen der privaten Altersvorsorge und mit einer Anhebung des Schonvermögens rechnen dürfen. Kritiker sehen in der angeblichen Entlastung eine Mogelpackung.
Neue Regeln für Hartz IV
Die Schwarz-Gelbe Koalition möchte angeblich mit den neuen Regeln zum Hartz IV ein Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland setzen. So sollen Langzeitarbeitslose bald mit einer Erhöhung des Schonvermögens von 250€ auf 750€ pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge rechnen dürfen. Der Betrag muss allerdings so angelegt werden, dass er erst ab Beginn des Rentenanspruchs verfügbar ist. Hartz IV Empfänger sollen nicht mehr gezwungen werden Gelder aus der Altersvorsorge aufzubrauchen, bevor die Sozialleistungen gewährt werden. Diese Maßnahme soll ein Fangnetz gegen die in Deutschland drohende Altersarmut bilden.
Entlastung für Hartz IV-Empfänger?
Mit weiteren Verbesserungen sollen auch Leistungsempfänger rechnen können, die Besitzer von Privatimmobilien wie Wohnungen und Häuser sind. Diese sollen anrechnungsfrei bleiben und nicht mehr, wie bislang geregelt, auf eine bestimmte Quadratmetergröße beschränkt sein (für einen 4 Personenhaushalt 120m²) oder ausschließlich vom Besitzer bewohnt werden dürfen. Im Klartext heißt das, dass Besitzer ihr Eigentum behalten dürfen und nicht, wie bislang vorgeschrieben, zur Grundsicherung veräußern müssen.
Ein weiterer Punkt der Neuregelungen für Hartz IV Empfänger soll eine Anhebung des Zuverdiensts sein, ohne dass daraus eine Kürzungen der Transferleistungen resultiert. Die Höhe des bisher auf 100 € beschränkten Betrags, ist jedoch noch nicht festgelegt.
Die Neuregelungen sollen sie schnell wie möglich in Kraft treten, alle weiteren Hartz IV Gesetze sollen allerdings nicht geändert werden, auch nicht die Bespitzelungen von Bedürftigen, so wie die Berechnung des Bedarfs in Abhängigkeit von einer Lebens- und Wohngemeinschaft. Ebenfalls sollen Leute, die in der Vergangenheit gezwungen waren Ersparnis, Altersvorsorge und Besitz der Grundsicherung zu opfern, diese nicht zurück erhalten.
…Oder Mogelpackung der Schwarz-Gelben Koalition?
Kritiker sehen die Pläne der Schwarz-Gelben Koalition als bloße Verblendung von Hartz IV Empfängern. Schließlich soll das Geld aus dem Schonvermögen nur in Form einer Altersvorsorge behalten werden dürfen, also im Prinzip den Banken und Versicherungen zur Verfügung gestellt werden, bis man das Rentenalter erreicht hat. Außerdem sehen sie bei der Erhöhung der Zuverdienste die Möglichkeit für die Unternehmer noch mehr Jobs zu Niedriglöhnen ausschreiben zu können. Viele Arbeitslose haben Angst so langfristig im Billiglohnsektor gefangen zu bleiben. Also doch eher Mogelpackung, statt Entlastung?
Des weiteren sieht die Regelung der Renten bisher vor dass, wer bei Eintritt des Rentenalters nur Anspruch auf eine Minirente hat, die unter der Bedarfsgrenze (also Hartz IV Niveau) liegt, erstmal die private Vorsorge aufbrauchen muss, bevor eine „Grundsicherung im Alter“ vom Staat gezahlt wird. Der Verdacht liegt also nahe, dass man diese „Grundsicherung“ durch die Erhöhung des Schonbetrags wieder einsparen und nach dem erschreckenden Stimmeneinbruch der CDU bei der Bundestagswahl im September bloß für gute Stimmung beim Wähler sorgen will. Denn Im Mai steht die Landtagswahl in Nordrhein Westfalen vor der Tür – und nach dem Wahlkampf ist schließlich auch immer vor dem Wahlkampf.