Megaupload ist down und das Internet hält den Atem an
Jetzt wird geklotzt, nachdem am Mittwoch der große Blackout Tag für Wikipedia und etliche weitere Websites gegen die geplanten SOPA und PIPA Entwürfe veranstaltet wurde, wird ein paar Tage später eines der größten Upload-Monster des Netzes gestürzt.
Weltweit zogen die Verhaftungen ihre Kreise, in Deutschland, Neuseeland, Österreich und Amerika fiel das FBI ein und verteilte Haftbefehle gegen mehrfache Verletzung von Copyright in Millionenschäden und sogar Geldwäscherei.
Kim Schmitz in den Nachrichten
Der große Kopf soll angeblich der Deutsche Kim Schmitz sein, der jetzt vor allem ob seiner dekadenten Lebensweise in den Medien im Vordergrund steht. Doch bevor man die Macher als Bösewichte darstellt, um das Vorgehen der USA zu relativieren, sollte man lieber erst einmal auf die Fakten sehen.
Megaupload beherbergte insgesamt ca. 4% allen Contents im Internet, unglaublich, so erscheint diese Zahl, aber während auch viele Filmkopien, Musikalben und anderweitige Piratenmaterialien darauf verteilt waren, galt die Plattform auch zur normalen Datenverwahrung, die auch von Privatpersonen, Künstlern und Unternehmen genutzt wurde, um Arbeitsmaterialien bequem zu lagern und weiter zu senden.
Mit der Schließung der Seite wurde also auch viel Material gelöscht und „beschlagnahmt“, das weder gegen Copyright, noch irgendwelche anderen Rechte verstößt.
Dürfen die USA über die Grenzen hinaus handeln?
An dem Sturz von Megaupload und diversen anderen Seiten der Betreiber verwundert viele, dass ein amerikanischer Gerichtsbefehl in der Lage war, auch außerhalb der USA zu greifen. Das wurde teilweise damit erklärt, dass einige Server der Internetplattform auch auf amerikanischem Boden zu finden waren, doch gibt das den Staaten das Recht, gleich alle anderen Länder in denen Server stehen, mit einzubeziehen?
Das, so scheint es, ist nämlich eigentlich erst mit SOPA möglich, der Gesetzesentwurf gegen das Verbreiten von Film-, Musik und anderen Kopien ohne Erlaubnis des Urhebers, der dann auch in der Lage ist, internationale Seiten sperren zu lassen.
Am 18. wurde deshalb weltweit protestiert mit einem 24-stündigen Blackout diverser großer Internetseiten, die damit eine Gefahr für das Internet sahen. Zur Erinnerung, SOPA ist noch kein Gesetz, sondern lediglich ein Entwurf, welche Grundlagen hatte also die FBI Aktion gegen Megaupload?
Wie legal war die Festnahme?
Die Frage stellt sich daher, ob die Verhaftungen und Beschlagnahmungen nur zu einem denkbar ungünstigem Zeitpunkt statt fanden oder aber geplant waren, um aufzuzeigen, dass es nicht SOPA braucht, um auch über US-amerikanische Grenzen hinaus zu agieren.
Aber ist das wirklich legal oder wird es einfach nur akzeptiert?
Denn vor allem in Ländern, in denen diese Art Seiten legal sind, ist das Beschlagnahmen solcher Seiten eine Entscheidung, die über die Köpfe des nationalen Rechtes hinweg getroffen wird und auch das Festnehmen von Menschen außerhalb der Grenze ist eher selten mit genügend Rechtsbelegen zu rechtfertigen.
Zugegeben, Megaupload und Co haben sich clever um diverse Gesetzesvorlagen herum geschlichen, so haben sie als illegale Dateien gemeldete Links sofort gelöscht, nicht aber die Dateien selbst. Auch konnte man auf den Seiten nicht über ein Suchfeld die Dateien finden, sondern musste den Link selbst kennen, dafür gab es jedoch genug Foren, die Namen und Dateien ausgewiesen haben. Dass sie also völlig unschuldig sind, muss man sich nicht einreden.
Die Frage ist allerdings nicht, ob Megaupload nun eine illegale Seite ist oder nicht, sondern ob die USA das Recht hatten, weltweit Verurteilungen auszuhändigen.
Denn genau das wird ein weiteres Argument für alle Gegner von SOPA und PIPA sein, die mit der Durchführung des Gesetzes einen Zusammenfall des freien Internets sehen.
Bild: Thinkstock, 481333662, iStock, mrhighsky