Marco feiert Weihnachten zu Hause
Die acht Monate, die Marco W. aus Uelzen in türkischer Haft verbracht hat, müssen dem gerade einmal 17-Jährigen unendlich vorgekommen sein. Seit dem 11. April diesen Jahres war der Deutsche in Untersuchungshaft, weil ihm vorgeworfen wurde, in seinem Urlaub eine erst 13-jährige Britin vergewaltigt zu haben.
Die Vorwürfe gegen Marco konnten auch nach mehreren Befragungen der Britin nicht vollständig geklärt werden. Im Gegenteil, sie verstrickte sich immer wieder in Widersprüchlichkeiten. Marco hingegen hatte sich geäußert, dass alles im gegenseitigen Einvernehmen geschehen sei und sie zudem behauptet habe, sie sei bereits 16. Da das Mädchen kurz nach der Verhaftung fluchtartig das Land verlassen hatte, zögerten sich die Befragung und das später beantragte psychologische Gutachten immer wieder hinaus.
Am heutigen Tag gab das Gericht dem Antrag der Verteidigung statt, wonach Marco die Türkei ohne Einschränkung verlassen darf, das Verfahren wird aber weiterhin fortgesetzt. Das Gericht begründete seine Maßnahme, dass die Länge der Untersuchungshaft nicht mehr angemessen sei. Eben auf jenen Punkt hatte bereits die Anwälte von Marco, die Bundesregierung und Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hingewiesen. Marco hatte erst vor kurzem die Medien und Politiker aufgefordert, sich zurückhaltend zu äußern und von Maßnahmen abzusehen, um seine mögliche Freilassung nicht zu gefährden.
Der 17-Jährige wird wahrscheinlich erst aufatmen können, wenn er im heimatlichen Uelzen angekommen ist. Für einen Jugendlichen in seinem Alter ist ein Gefängnisaufenthalt von dieser Dauer und für solch einen Zeitraum eine erhebliche psychologische Belastung. Man darf letztendlich nur hoffen, dass es ein gerechtes Urteil geben wird.