Winterdienst ist in der Regel von 7 bis 20 Uhr Pflicht
Berlin – Bei Schnee und Eis müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Wege vor ihrer Tür weiter begehbar sind. Grundsätzlich müssten der Bürgersteig vor dem Haus, der Hauseingang und meist auch der Weg zu den Mülltonnen sicher sein, teilt der