Fluggesellschaften darf Erstattung bei Storno ausschließen
Karlsruhe – Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied der Bundesgerichtshof nun in Karlsruhe. Geklagt hatten zwei Lufthansa-Kunden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste nicht unangemessen, begründete der Senat das Urteil. Die Kläger,