Internet-Konten sind vererbbar
Karlsruhe – Private Daten im Internet wie ein Facebook-Konto fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das haben die höchsten deutschen Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende