Vermieter müssen Hausmeisterkosten aufschlüsseln
Münster – Vermieter dürfen Mieter nicht einfach pauschal an Hauswartkosten beteiligen. Ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang nicht umlagefähige Kosten in der Vergütung für den Hausmeister enthalten sind, dürfen die Kosten insgesamt nicht umgelegt werden. In dem