Nach Routenänderung bei Flusskreuzfahrten Geld zurückfordern
Potsdam (dpa/tmn) – Wenn Reedereien aufgrund von Niedrigwasser die Routen ihrer Flusskreuzfahrten ändern, bekommen Urlauber womöglich einen Teil des Geldes zurück. «Die Gäste haben Mängelansprüche», erklärt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese Ansprüche bestehen, obwohl der Anbieter nichts für die