BGH sieht kein Widerrufsrecht bei Zustimmung zu Mieterhöhung
Karlsruhe – Mieter können ihre Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen. Zwar könne bei Mieterhöhungsschreiben von unternehmerisch tätigen Vermietern von einem Fernabsatzvertrag ausgegangen werden. Ein Widerrufsrecht ergebe sich daraus aber wohl