Gewerkschaftsmitglieder dürfen bevorzugt werden
Karlsruhe – Gewerkschaftsmitglieder und nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Zwang