Winterdienst: Welche Regelungen zu beachten sind
Berlin – Schnee und Eis auf den Wegen müssen in der Regel von den Grundstückeigentümern oder den Vermietern beseitigt werden. Allerdings können diese die Räumpflicht auch auf Mieter übertragen. Ist der Mieter aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er