Die Rettungsgasse richtig bilden
Berlin – Um die Rettungskräfte nach einem Unfall nicht zu behindern, müssen Autofahrer auf Autobahnen rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden. Dazu sind sie laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet (Paragraf 11 Absatz 2 StVO). Auf Autobahnen und außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Spuren