KMU: steigende Belastung durch Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn kommt, nach dem Bundestag hat aktuell auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Der Weg für den flächendeckenden Mindestlohn ab 2015 ist damit frei. Die möglichen Auswirkungen werden nach wie vor kontrovers diskutiert.
Lohnkosten ziehen spürbar an
Eines ist dabei klar. Durch die Einführung des Mindestlohns werden die Lohnkosten für Unternehmen steigen. Nach einer Schätzung des Bundesarbeitsministeriums bedeutet die gesetzliche Regelung für die Wirtschaft eine jährliche Mehrbelastung im zweistelligen Milliardenbereich. Diesen Mehrkosten auf der einen Seite stehen positive Effekte durch Einkommenszuwächse bei Beschäftigten auf der anderen Seite gegenüber. Zusätzliches Einkommen durch den Mindestlohn bedeutet auch Impulse für Nachfrage und Konsum. Allerdings fallen positive und negative Effekte für die einzelnen Betriebe sehr unterschiedlich aus. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die bisher bevorzugt auf Niedriglohn-Kräfte gesetzt haben, trifft der Mindestlohn hart.
Höhere Preise nicht immer durchsetzbar
Belastet werden in erster Linie dienstleistungsintensive Branchen, in denen ein hoher Anteil an niedrig qualifizierten Beschäftigten besteht. Hier wirkt sich die Mindestlohn-Gesetzgebung besonders kostensteigernd aus. Ob Verbraucher bereit sind, für die Leistungen höhere Preise zu bezahlen, ist dabei eine ganz andere Frage. Eine besonders typische Branche in diesem Zusammenhang ist das Friseur-Handwerk. Hier gilt bereits eine Mindestlohn-Vereinbarung. Viele Friseure haben ihre Preise mittlerweile notgedrungen erhöht. Angesichts einer bisher existierenden Niedriglohnquote von rund 60 Prozent erscheint dies als unausweichlich, um weiterhin einigermaßen profitabel arbeiten zu können. Noch ist es zu früh, um die Auswirkungen des Mindestlohns bei Friseuren zu beurteilen. Angesichts der wie Pilze aus dem Erdboden schießenden Friseur-Läden in den letzten Jahren ist ein Verdrängungswettbewerb aber nicht unwahrscheinlich. Mancher Betrieb dürfte in Existenznot geraten. Ob das höhere Einkommen den Beschäftigten tatsächlich nützt, bleibt dabei abzuwarten. Manchen befürchten ein verstärktes Ausweichen auf 450 Euro-Kräfte oder einen Rückgang bei niedrig qualifizierten Stellenangeboten.
Unerlässlich: Kostenstrukturen optimieren
Kleine und mittelständische Unternehmen, die vom Mindestlohn betroffen sind, stehen vor der Herausforderung, ihre Kostenstrukturen zu überprüfen. Wenn an höheren Löhnen kein Weg vorbeiführt, müssen andere Wege zur Kostenoptimierung gefunden werden. Eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratung, zum Beispiel von Kammern oder Unternehmensberatern, kann dabei helfen, rechtzeitig Lösungen zu finden und eine Existenzgefährdung zu vermeiden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
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