KFZ Versicherung, noch bis zum 30. November wechseln!
Die KFZ Versicherung lässt sich noch bis zum 30. November wechseln, dann nämlich ist Stichtag. Eine Kündigung der alten Versicherung ist danach nur noch nach Sonderkündigungsrecht möglich.
KFZ Versicherungen laufen meist immer genau ein Jahr, also vom 01. Januar bis 31. Dezember. Wer sich jedoch entschlossen hat die KFZ-Versicherung zu wechseln, der kann dies noch bis zum 30. November tun. Bis dahin nämlich läuft die Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Vertragsende ab und die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Vergleich des alten Versicherungsanbieters mit anderen lohnt sich nicht selten, um im Folgejahr richtig Geld zu sparen. Dafür bieten sich z.B. Übersichten im Internet an, die auch spezielle Tarife und Rabatte berücksichtigen. So honorieren z.B. einige Anbieter den Besitz von ÖPNV-Zeitkarten.
Wechsel noch bis 30. November möglich
Hat man sich zu einem Wechsel entschlossen, rät der ADAC dazu den Vertrag rechtzeitig schriftlich per Einschreiben mit Übergabeschein zu kündigen. Die Kündigung gilt nur, wenn das Kündigungsschreiben der aktuellen Versicherung bis zum 30. November vorliegt, also mit der Kündigung lieber nicht bis zum letzten Moment warten!
Der Versicherungsschutz ist dann noch bis zum Ende des Jahres gültig. Bis dahin sollte man eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen haben, da eine Teilnahme mit einem unversicherten PKW am Straßenverkehr nicht gestattet ist.
Sonderkündigungsrecht für KFZ Versicherungen
Wer den Wechsel bis zum 30. November verpasst hat, der kann unter Umständen noch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ergibt sich, wenn sich der Versicherungsanbieter zu einer Beitragserhöhung entschließt. Beitragserhöhungen werden meist erst zum Jahresende berechnet, so dass der Versicherungsnehmer erst nach November, manchmal sogar erst zum Anfang des neuen Versicherungsjahres, darüber informiert wird. Nach Zustellung des Bescheids hat der Versicherte dann nochmal 4 Wochen Zeit die alte KFZ Versicherung zu kündigen.
Weitere Sonderregelungen für die Kündigung ergeben sich z.B. bei einem Fahrzeugwechsel und einem Schadensfall. Beim letzteren spricht man von einem außerordentlichen Kündigungsrecht, das sowohl vom Versicherungsnehmer als aber auch vom -nehmer beansprucht werden kann. Sollte man sich in diesem Fall zu einer Kündigung entscheiden, erhält man jedoch die Jahresprämie nicht zurück.
Falls Sie also über einen Wechsel der KFZ-Versicherung nachdenken, sollten sie langsam mit dem Vergleich beginnen und den 30. November im Kalender notieren!