Jobcenter Reform: Grundgesetzänderung soll Debakel verhindern
Nachdem Roland Koch den Versuch Ursula von der Leyens, die die Arbeit in den Kommunen und Arbeitsagenturen umstrukturieren und durch Musterverträge regeln wollte, entschieden zurück wies, spricht diese sich nun für eine Grundgesetzänderung aus, um die Jobcenter Situation zu legitimieren. Auch die SPD zeigt sich für eine Grundgesetzänderung verhandlungswillig.
Jobcenter Reform: Bund und Länder zeigen sich einig
Die Jobcenter Reform war durch einen Entscheid des Verfassungsgerichts in Karlsruhe von 2007 festgelegt worden. Dieses sah in der Vermischung der Aufgaben von Bund und Kommunen in der Verwaltung der Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslosen eine Gesetzeswidrigkeit.
Bis Ende 2010 sollten die Jobcenter reformiert werden, in vielen Regionen begann man bereits sich auf die Umstrukturierung vorzubereiten.
Bund und Länder liegen nun schon seit 2 Jahren im Streit um die Umsetzung. Während Bundesarbeitsministerin von der Leyen eine unverzügliche Umstrukurierung und Beilegung des Streits um die Reform ansteuerte, bekam sie eine Absage aus der eigenen Partei. Hessens Regierungschef Roland Koch kündigte an dem Beschluss seine Stimme vorzuenthalten und die Reform so zu kippen. Nach einem Treffen mit den unionsregierten Ländern einigte man sich nun auf eine Grundgesetzänderung, um die alten Strukturen beibehalten zu können.
Grundgesetzänderung soll an Optionskommunen festhalten
Als Grund für die Ablehnung wurde das Schicksal der 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger ins Rennen geführt. Eine so frappierende Umstrukturierung zu Zeiten der Wirtschaftskrise könne unmöglich umgesetzt werden, ohne dass die Antragsteller darunter leiden würden.
Kritiker führen jedoch ins Feld, dass eine Grundgesetzänderung, um die eigenen Versäumnisse bei einer Einigung aus dem Raum zu schaffen, keine saubere Lösung sei.
Die SPD zeigt sich grundsätzlich als verhandlungsbereit und sieht in der Grundgesetzändrung eine gute Lösung, dennoch behält man sich vor, den Beschluss abzulehnen, wenn er einzig und allein dazu diene die Optionskommunen aufrecht zu halten.
Das Optionsmodell ist ein Feldversuch, an dem derzeit 69 deutsche Kommunen beteiligt sind. Hier liegt die Zuständigkeit und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen komplett in der Hand der Kommunen, nicht wie bei den Jobcentern, in denen diese nur für die sozialen Belange und die Warmmiete zuständig sind, die Arbeitsvermittlung und Hilfe jedoch vom Bund geleistet wird. Kritiker des Optionsmodells, das die CDU gerne unbefristet fortlaufen lassen würde, sehen in der Arbeitsvermittlung eine gewaltigen Qualtitätsunterschied, da man weder auf die überregionale Vermittlung geschult sei, noch die nötige Erfahrung habe, die Menschen bei dem Wiedereinstieg ins Arbeitsleben richtig zu betreuen.