Hausratversicherung reicht bei Überschwemmungen oft nicht
Hamburg – Heftige Regelfälle können für erhebliche Schäden sorgen. Das Problem: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein reichen nicht aus, um den vollgelaufenen Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat abzusichern.
Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg aufmerksam. Dafür ist eine Erweiterung des jeweiligen Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig.
Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind.
Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung braucht, den Schutz auch ohne weiteres.
Viele Versicherer bieten diesen Schutz laut BdV in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbeteiligungen an. War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.
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(dpa/tmn)