Gerichtsverfahren gegen Dieter Althaus.
Kaum ist Dieter Althaus auf dem guten Weg der Genesung, soll sich der thüringische Ministerpräsident vor Gericht verantworten.
2 Monate nach dem tragischen Skiunfall am Neujahrstag in Österreich wird nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 50-Jährigen erhoben. Die Österreichische Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, das sie einen Strafantrag beim zuständigen Bezirksgericht beantragt hat.
Dieter Althaus äußerte sich zu dem nur in einer schriftliche Erklärung, in der erwähnte, keinerlei Erinnerungen an den Unfall mehr zu haben, jedoch die Verantwortung für den Tod der 41-Jährigen Slowakin Beata Christandls übernehme.
In der Erklärung hieß es weiter, er können keine sachdienlichen Hinweise machen, die Erkenntnisse des Gutachters würde würde er jedoch zu Kenntnis nehmen. Er nehme jedoch die Ergebnisse des Gutachtens der Sachverständigen jedoch zur Kenntnis, denn eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten, ist nach dem österreichischem Gesetz nicht zwingend vorgesehen.
Die Politiker der Thüringer SPD reagierten darauf weniger zurückhaltend, als noch zuvor bei der Anklageerhebung. Landeschef Christoph Matschie sagte, Althaus habe seine Schuld an dem tragischen Unfall eingestanden.
Über das Strafmaß werde nun ein Gerichtsverfahren entscheiden.