Director Dealings: Wenn der Chef die eigenen Aktien kauft
München – Wenn der Vorstand eines großen Unternehmens ein großes Paket Aktien seines eigenen Hauses kauft, muss das doch etwas wert sein. Denkt sich der Privatanleger und investiert ebenfalls. Aber ist das immer richtig?
Director Dealings gelten zwar als wichtige Information für Anleger. Aber Experten beurteilen die Aussagekraft zurückhaltend. «Directors Dealings liegen vor, wenn Führungskräfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens handeln», erklärt Vermögensberater Adrian Roestel von Huber, Reuss & Kollegen in München. Mit Führungskräfte seien etwa Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemeint. «Geschäfte von dem Management nahestehenden Personen oder Gesellschaften zählen auch dazu», ergänzt Dieter Helmle von der Capitell Vermögens-Management AG in Frankfurt am Main.
Ein Manager sei gesetzlich verpflichtet, An- oder Verkäufe von Aktien seines eigenen Unternehmens innerhalb von drei Werktagen zu melden, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). «Er muss es sowohl seinem eigenen Unternehmen melden als auch der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.» Anschließend werde die Information europaweit veröffentlicht. «Entweder kann man sie in Börsenpflichtblättern wie der Börsen-Zeitung aufgelistet finden, aber auch auf diversen Internet-Seiten, zum Beispiel auf der Homepage der BaFin», fügt Helmle hinzu.
Kaufen oder verkaufen Manager Wertpapiere ihres eigenen Unternehmens, wird das gern als Kauf- oder Verkaufsignal für Anleger gewertet. An sich ist diese Annahme nicht falsch, bestätigt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut: «Die Überlegung ist, dass Führungskräfte einen Innenansicht ihres Unternehmens haben, wissen, wie es im Unternehmen läuft.»
Es sei immer gut zu wissen, dass Vorstände und Aufsichtsräte in dasselbe Unternehmen investieren wie Privatanleger, sagt auch Tüngler. Und wenn Manager verkaufen, könne das ein Warnsignal sein. «
Insiderkäufe sind für uns ein wesentliches Kriterium zur Bewertung von Aktien», sagt Lothar Koch von der GSAM + Spee Asset Management AG. Kaufe ein Vorstand oder Aufsichtsrat mit seinem eigenen Geld Aktien hinzu, sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass er von Wertzuwachs ausgeht.
Es ist allerdings schwierig, einen solchen Kauf oder Verkauf zu bewerten. In der Director Dealing-Meldung stehe lediglich der Handel, nicht aber der Grund dafür, sagt Tüngler. So könne der Grund für einen Kauf von Aktien einfach der Arbeitsvertrag sein. «Es gibt viele Unternehmen, die ihre Aufsichtsräte verpflichten, einen Teil ihrer Vergütung in Aktien des eigenen Unternehmens zu investieren, um Commitment zu demonstrieren», erklärt Tüngler. Roestel stimmt dem zu. Beispielsweise hätten Top-Manager eines großen deutschen Automobilkonzerns Ende 2015 viele Aktien des eigenen Unternehmens gekauft. Ein ungünstiger Moment, denn nur zwei Monate später hatten die Papiere wegen Marktturbulenzen 30 Prozent an Wert verloren.
Hintergrund der Käufe seien sehr wahrscheinlich vertragliche Regeln gewesen. «Ein Erwerb hat hier also keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der operativen Entwicklung im Unternehmen», sagt Roestel. Ähnlich sieht es beim Verkauf aus: Grund für einen Verkauf müssten nicht zwangsläufig beunruhigende geschäftliche Entwicklungen sein, sagt Leven. Es könnten genauso gut private Anliegen sein: «Vielleicht will der Manager ein Haus bauen oder seiner Tochter ein Auto kaufen.»
Vor dem Kauf von Aktien eines Unternehmens empfiehlt Leven daher, Director Dealings nur als einen Baustein für die Bewertung zu nutzen. «Gucken Sie sich vor allem das Geschäftsmodell an, ist das zukunftsträchtig», rät er. Anleger sollten den Geschäftsbericht lesen, sich über die Firma in der Zeitung informieren und sich einen Eindruck vom Management verschaffen.
Auch Tüngler sagt: «Die Meldung eines Kaufs oder Verkaufs allein sollte nicht der Impuls für den Anleger sein zu handeln.» Es werde außerdem aufgrund der im Juni 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung der EU häufiger als bisher Meldungen zu
Director Dealings geben. Nichtsdestotrotz seien die Meldungen «eine Informationsquelle, die jeder Anleger, der sich für den Aktienmarkt interessiert, nutzen sollte». «Das schärft die Sinne», sagt Tüngler.
Fotocredits: Frank Rumpenhorst
(dpa/tmn)