Die Gefährdungsbeurteilung: Wichtige Voraussetzung für einen effektiven Arbeitsschutz
Sie ist für Betriebe ein absolutes Muss, um die Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren – die Gefährdungsbeurteilung. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur Unfallverhütung im Unternehmen.
Die Arbeitssicherheit als wichtiger Faktor
Wenn es erst mal zu einem Unfall im Betrieb kommt, sind die Folgen für die betroffene Person meist erheblich. Laut Zahlen des Statistik-Portals Statista starben im letzten Jahr bundesweit 507 Menschen durch einen Arbeitsunfall, 2006 waren es sogar 711. Insgesamt verzeichnet die Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2019 insgesamt 871.547 Arbeitsunfälle, davon 31.362 schwere.
Mit diesen Zahlen im Hinterkopf wird klar, wie wichtig ein funktionierender Arbeitsschutz und die damit verbundene Gefährdungsbeurteilung sind.
Umfassende Untersuchung aller Arbeitsabläufe
Mit einer Gefährdungsbeurteilung werden in einem Unternehmen alle Gefahrenpotenziale ermittelt, denen die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Dabei werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen ebenso in den Fokus genommen wie die Arbeitsmittel und die Abläufe im Betrieb. Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Wichtige Grundlage für die Unterweisung von Mitarbeitern
Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist deshalb so wichtig, weil sie als Voraussetzung für die arbeitsschutzrelevante Unterweisung der Mitarbeiter dient. In diesen Unterweisungen werden sie über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und entsprechende Präventionsmaßnahmen informiert.
Eine Beurteilung beinhaltet auch die fachliche Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter. Ist diese unzureichend, kann dies unter Umständen eine weitere potenzielle Gefahrenquelle darstellen.
Ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsprozesse
Eine professionell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung prüft nicht nur das tägliche Geschehen am Arbeitsplatz, sondern berücksichtigt auch Aufgaben und Abläufe, die in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen stattfinden. Dazu gehören unter anderem die Inbetriebnahme neuer Maschinen, Instandhaltungsmaßnahmen, Reinigungsarbeiten und das Verhalten bei Betriebsstörungen.
Die Beurteilung muss seitens des Arbeitgebers für jeden Arbeitsplatz durchgeführt werden. Sind mehrere Arbeitsplätze, -verfahren und Betriebsstätten identisch, genügt eine Verfahrensbeurteilung, die dann für alle gilt.
Gehört auch die Arbeit an nichtstationären Arbeitsorten zu den Aufgaben der Mitarbeiter, müssen diese ebenfalls auf mögliche Gefahrenquellen hin untersucht werden.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Der ganze Beurteilungsprozess inklusive der Feststellung potenzieller Gefährdungen ist vom Unternehmen in einer Dokumentation festzuhalten. Sie sorgt für ein Höchstmaß an Transparenz und hilft bei der Kontrolle der umgesetzten Arbeitsschutzregelungen. Gleichzeitig dient sie als Beleg für die zuständigen Behörden.
Nützliche IT-Tools erleichtern die Arbeit
Mit spezialisierten Softwareprogrammen können sich die Verantwortlichen im Unternehmen heute eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, die fast keinen relevanten Aspekt bei der Umsetzung und Dokumentation auslässt. Oft sind diese Tools bereits im Standard-Paket größerer Arbeitsschutzprogramme enthalten.
Mit ihnen werden am Rechner oft Risiken in Gefährdungskategorien eingeordnet. Einige erleichtern auch mithilfe einer Analysefunktion die Wahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
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