Amazons Alexa: Einkaufen per Sprache von Anfang an aktiviert

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter November 21, 2017 21:06

Berlin – Einkaufen per Sprachbefehl – das klingt zunächst praktisch. Mancher dürfte bei Sprachassistenten wie Amazons Alexa aber befürchten, dass er künftig schon mit einem Satz wie «Oh, das hätte ich gern!» unabsichtlich etwas bestellt. So einfach passiert das zwar nicht.

Wer ein Gerät mit Alexa in Betrieb nimmt, kann es sicherheitshalber gegen ungewollte Käufe per Sprachkommando schützen. Wichtig zu wissen dabei: Die Funktion, bei der sich über Sprachbefehle Dinge bei Amazon kaufen lassen, ist ab der Registrierung des Geräts aktiv.

Amazon bietet zum Absichern die Option, Käufe erst nach Eingabe eines vierstelligen Codes zu akzeptieren. Diesen können Nutzer in den Einstellungen der Alexa-App auf ihrem Smartphone aktivieren. Dort lässt sich die Sprachkauf-Option auch gänzlich abschalten. Aus Sicherheitsgründen sollte dieser Code für keine anderen Konten oder Dienste genutzt werden.

Der Google Assistant hingegen kann in Deutschland noch nicht zum Bestellen verwendet werden.

Unabhängig vom Bestellen per Sprachassistent gilt allgemein, dass ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. «Das passiert täglich tausendfach, etwa beim morgendlichen Brötchenkauf», erklärt Lars Eckhoff, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Beim digitalen Sprachbefehlskauf werde es aber etwas komplizierter.

Der Gesetzgeber habe für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr spezielle Regeln aufgestellt. «In Online-Shops gelten besondere Anforderungen an den Bestellablauf. Vor allem darf nur der bewusste Klick auf einen Jetzt-kaufen-Button zu einem verbindlichen Vertrag führen», erläutert Eckhoff. «Für den Kauf per Sprachbefehl werden die Anbieter solcher Lösungen schon im eigenen Interesse auf eine transparente Gestaltung Wert legen, so dass die schlichte Aussage „Das hätte ich gerne!“ nicht zu einem Vertrag führt», erwartet er.

In der Regel würden sich Nutzer vor dem ersten Kauf per Sprachbefehl für den jeweiligen Dienst registrieren und dabei auch die AGB akzeptieren müssen. Diese würden auch darüber aufklären, wie genau der Sprachkauf jeweils funktioniert und wie irrtümliche Aussagen korrigiert werden könnten.

Sprachbefehle kontrollieren

Sowohl Amazons Sprachassistent Alexa als auch Googles Assistant speichern alle Sprachkommandos ihrer Nutzer und legen sie in übersichtlichen Listen ab. Diese können vom Smartphone aus oder am Computer angesehen werden.

– Alexa: Nutzer gehen hier in die Verlaufsanzeige der Alexa-App. Dort sind alle Sprachkommandos gelistet. Nutzer haben die Möglichkeit, die gespeicherten Kommandos anzuhören und Amazon Rückmeldung zu geben – etwa, wenn die Spracherkennung nicht gut funktioniert hat. Einzelne Sprachaufnahmen können hier auch gelöscht werden. Wer alle Spracheingaben seiner Alexa-Produkte löschen will, geht dazu auf [] ()/mycd und wählt dort nach der Anmeldung den Punkt «Meine Inhalte und Geräte» aus. Laut Amazon führt eine Löschung aller Sprachkommandos allerdings dazu, dass der Assistent schlechter funktioniert.

– Google Assitant: In Googles Aktivitätenprotokol finden Nutzer des Assitants eine Liste mit Datum, Uhrzeit und Standort der Spracheingabe. Außerdem eine Tonaufname und ein Transkript des Sprachbefehls. Auch hier können einzelne Einträge einfach gelöscht werden. Zum Aktivitätenprotokoll gelangt man entweder über die Google-App des Android- oder iOS-Smartphones oder per Anmeldung auf der Google-Website. Dort in den Kontoeinstellungen findet sich der Punkt «Konten & Datenschutz/Google-Aktivitätseinstellungen» (Smartphone) oder «Persönliche Daten & Privatsphäre/» (Browser).

Fotocredits: Britta Pedersen
(dpa/tmn)

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von Der Kurzreporter November 21, 2017 21:06