ACTA: Europa kreiert sein eigenes SOPA
Mittlerweile geht es rund, nun steigt auch Europa mit einem Knebelvertrag gegen die Verletzung von Urheberrecht und Internetpiraterie ein. ACTA wird – wie erwartet – nicht gerade positiv von den Leuten aufgenommen, die tatsächlich Internetkenntnisse vorweisen.
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Das Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, soll es allen teilnehmenden Nationen ermöglichen, im Internet dokumentierte Verletzungen gegen Produktpiratiere und Urheberrechtsverletzung über die Grenzen hinaus zu verfolgen.
ACTA am amerikanischen Beispiel erklärt
Man stelle sich die USA vor, die etwa einen Server in Neuseeland beschlagnahmt, weil er zu einem in den USA verbotenen Netzwerk gehört. Mit ACTA wäre dies völlig legal und auf Welt-politischer Sicht nicht fragwürdig, solange Neuseeland beispielsweise den Gesetzesentwurf unterschrieben hätte.
Hinzu kommt der auch bei SOPA stark kritisierte Unterpunkt, dass auch die Anbieter von Diensten, deren Kunden gegen Urheberrechte verstoßen als Störer angeklagt werden können. Wenn jemand also auf Youtube ein illegales Video hochlädt, kann Youtube gesamt angeklagt und bestraft werden (wie auch bei SOPA mit Beweislast auf Seiten des Angeklagten).
Das hätte höchstwahrscheinlich zur Folge, dass Youtube lieber darauf verzichtet, irgendwelche Videos von Usern hochladen zu lassen, als sich die Mühe zu machen, jedes einzelne Video zu überprüfen.
Auch Anstiftung und Beihilfe wären international angedachte Straftaten, wie genau sich das dann beweisen ließe, bleibt jedoch vorerst offen.
ACTA ist ungenau und wurde dennoch unterschrieben
Besonders die Tatsache, dass das Gesetz lange Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit bearbeitet wurde, hat jetzt für allgemeinen Unmut gesorgt, denn mittlerweile geht es nur noch darum, dass die Länder ihre Unterschrift abgeben, eine öffentliche Diskussion mit Fachleuten gab es scheinbar nicht, allerdings durften anscheinend die Vertreter der Verwertungsindustrie daran teilhaben, ganz im Gegensatz zu den Politikern, die am Ende ihre Unterschrift auf das Dokument setzen.
Was daran am gefährlichsten ist, ist die Tatsache, dass ACTA vor allem eines ist: ungenau. Was besonders im Rechtssystem zu vielen Sicherheitslücken führen kann, was eine stringente und Bürgerfreundliche Verhandlung fast unmöglich macht, da Begriffe wie „geistiger Eigentum“ ohne konkrete Definition unglaublich weit definiert werden könnten. So bräuchte es nur einen gut bezahlten Anwalt und eine Gefängnisstrafe für eine Einzelperson, die ein paar Musikvideos hoch geladen hat, ist nicht mehr reine Dystopie.
Überraschend dazu ist auch, dass viele Dokumente, die zur näheren Bestimmung des Entwurfes helfen würden, den Beteiligten nicht vorgelegt wurden, heißt also, die Staaten haben bis jetzt ein Dokument unterschrieben, bei dem sie quasi das Kleingedruckte nicht gelesen haben.
Demos am 11. Februar 2012
Deutschland muss erst noch die Feder schwingen, weshalb am 11. Februar auch landesweit demonstriert werden soll.
Das hat zumindest in Polen schon ein wenig gebracht, denn der Staatspräsident Bronislaw Komorowski will nach großen Protesten nun das Gesetz überprüfen lassen, ob es wirklich nicht – wie allgemein von Politikern versprochen – gegen Bürger- oder Freiheitsrechte verstößt. Nach den Protestaktionen von Anonymous in den USA kann man sicher davon ausgehen, dass auch ACTA seine Kreise ziehen wird.