Was beim Wechsel des Girokontos wichtig ist
Berlin – Steigende Gebühren, keine Geldautomaten in der Nähe der Wohnung oder ungünstige Öffnungszeiten: Nicht jeder ist mit seiner Bank zufrieden. Vor einem Kontowechsel schrecken aber viele zurück. Zu groß ist der Aufwand, ist oft die Befürchtung.
Was viele nicht wissen: Seit September 2016 können Verbraucher beim Kontenwechsel auf die Unterstützung ihrer Bank setzen. Denn sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei einem Kontenwechsel. «Die alte wie die neue Bank müssen hierbei zusammenarbeiten», erläutert Thomas Lorenz vom Bundesverband deutscher Banken. Dies gilt sowohl für Online- als auch für Filialbankkunden. Wichtige Fragen und Antworten:
Wie läuft der Wechsel in der Praxis ab?
Der Kunde stellt bei der neuen Bank schriftlich einen Antrag auf Kontenwechselhilfe mit einer Ermächtigung nach
Paragraf 21 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Das funktioniert per Formular in der Filiale oder auf dem Online-Banking-Portal.
Die neue Bank muss daraufhin binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank eine Liste der bestehenden Daueraufträge und vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten einfordern. Ebenfalls fordert sie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten ein.
«Die alte Bank steht dann in der Pflicht, die angeforderten Informationen binnen fünf Geschäftstagen zur neuen Bank und zum Kunden zu schicken», erläutert Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Lastschriften und eingehende Überweisungen darf die alte Bank ab einem vom Kunden bestimmten Zeitpunkt nicht mehr akzeptieren, Daueraufträge nicht mehr ausführen.
Wie verlässlich ist die gesetzliche Kontenwechselhilfe?
«In der Praxis kann der Kontenwechsel sehr kompliziert sein», sagt Kerstin Backofen von der
Stiftung Warentest. Die von der Bank ausgestellte Liste mit den Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften sollte genau kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. «Zudem sollte die Kontoschließung bei der alten Bank auf einen deutlich späteren Zeitpunkt als den Kontenwechsel gelegt werden», rät Backofen. Viele Institute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontenwechselservice an. Hier läuft alles digital – die gesetzlichen Vorgaben gelten allerdings nicht.
Kostet der Wechselservice etwas?
«Einen Anspruch auf eine Gebühr kann ein Kreditinstitut nur dann geltend machen, wenn dies mit dem Verbraucher vereinbart wurde», sagt Lorenz. Kein Entgelt darf vereinbart werden für den Zugang des Verbrauchers zu seinen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der Daueraufträge sowie für die Schließung des bisherigen Kontos.
Worauf muss man beim Wechseln des Girokontos grundsätzlich achten?
Wer ein Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen möchte, sollte die Preismodelle mehrerer Geldinstitute vergleichen. Einige Banken erheben pauschal einen Betrag für die Kontoführung, andere verlangen einen Grundpreis plus Beträge für einzelne Buchungsvorgänge. Es gibt aber auch immer noch Banken, die mit einer kostenlosen Kontoführung locken. Oelmann rät zur Vorsicht: «Wer etwa viele Daueraufträge unterhält, fährt schlecht mit einer Bank, die zwar gratis das Konto führt, dafür aber bei den Aufträgen abkassiert», sagt sie.
Fotocredits: Candy Welz,Robert Günther,Annette Riedl,Verbraucherzentrale Bremen,Stiftung Warentest
(dpa/tmn)