Geschlossene Fonds können gefährlich werden
Frankfurt/Main – Wohin mit meinem Geld? Diese Frage stellen sich viele Anleger. Und in Zeiten der Zinsflaute schauen sich manche auch nach riskanteren Produkten um – dazu gehören geschlossene Fonds.
Geld zum Anlegen ist in Deutschland durchaus vorhanden: Das
Vermögen der privaten Haushalte ist in der Zeit vom zweiten bis zum dritten Quartal 2017 um 1,2 Prozent gestiegen – auf den Rekordwert von 5,779 Billionen Euro. Das hat die Deutsche Bundesbank ermittelt.
Einen großen Teil davon verwaltet die deutsche Fondsbranche. Immerhin über 1 Billion Euro steckte Ende November 2017 in offenen Publikumsfonds, also zum Beispiel Aktien-, Renten oder Mischfonds, erklärt der Fondsverband BVI. Und fast 6 Milliarden liegen in geschlossenen Publikums- und Spezialfonds.
Geschlossene Fonds investieren laut BVI in der Regel in Sachwerte wie beispielsweise Immobilien und Flugzeuge oder in Unternehmensbeteiligungen. Die Fondsgesellschaft gibt nur für eine begrenzte Zeit und oft auch nur für einen begrenzten Gesamtbetrag Fondsanteile aus. Sind alle Anteile verkauft, wird das Geld entsprechend den Vorgaben investiert.
Das Kapital der Anleger bleibt grundsätzlich im Fonds, bis die vereinbarte Laufzeit endet – daher der Name geschlossener Fonds, erklärt der BVI. Danach wird der Fonds abgewickelt, seine Anlagen wieder verkauft, und der Anleger erhält den aktuellen Gegenwert seines Anteils.
Nach Angaben der Ratingagentur Scope wurden 2017 mehr dieser geschlossenen Publikumsfonds emittiert als noch 2016. Insgesamt wurden demnach 29 entsprechende Produkte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum Vertrieb zugelassen – 3 mehr als 2016. Die überwiegende Mehrheit dieser Fonds, nämlich 21, investiert das Geld in Immobilien.
Zwar richten sich geschlossene Fonds in der Regel vor allem an institutionelle Anleger. Doch auch Kleinanleger investieren immer wieder Vermögen in diese Produkte. Doch geschlossene Fonds sind mit besonderen Risiken verbunden. «Mit ihrer Beteiligung werden Anleger eigentlich zum Unternehmer», sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. «Dessen muss man sich bewusst sein.»
Das Problem: Geht etwas schief, haben Anleger häufig das Nachsehen. Im Pleitefall werden oft erst die Ansprüche der anderen Gläubiger bedient, bevor die Anleger an die Reihe kommen.
Auch Mitspracherechte haben Anleger bei geschäftlichen Schwierigkeiten nicht unbedingt, wie ein
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt (Az.: I-6 U 225/16), über das das Wirtschaftsmagazin «Capital» (Ausgabe 2/2018) berichtet. In dem Fall ging es um einen geschlossenen Fonds, der ein Hotel besaß.
Im Laufe der Zeit häufte der Fonds Schulden in Höhe von gut 13 Millionen Euro an. Die Fondsgesellschaft wollte das Hotel für diesen Betrag an einen Investor verkaufen, um eine Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der Anleger zustimmen müssen, es waren aber nur 48 Prozent. Die Fondsgesellschaft verkaufte das Hotel dennoch. Die Klage eines Anlegers blieb erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts war es rechtens, die Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen umzuwidmen. Denn der Verkauf sei alternativlos gewesen.
Anleger sollten daher Finanzberatern nicht blind vertrauen, wenn diese ihnen geschlossene Fonds anbieten, empfiehlt Feck. «Die wichtigste Frage, die Sie beantworten müssen: Verstehen Sie das Investment?», erklärt der Jurist. Misstrauisch sollten auch hohe Renditen machen. Denn das sei oft ein Ausdruck von großem Risiko.
Literatur:
Stefanie Kühn, Markus Kühn: «Handbuch Geldanlage – Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co.», Stiftung Warentest 2017, 416 Seiten, 34,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-395-0
Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa/tmn)