Zehn Last-Minute-Tipps für gelungene Weihnachten

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 22, 2017 20:36

Berlin – Schöne Bescherung! Erst hält einen die Polizei an, weil der Weihnachtsbaum nicht richtig auf dem Auto gesichert ist. Zu Hause frisst die Katze das Lametta, die Gans schmeckt zäh, und der Verdauungsschnaps hilft auch nicht. Damit Weihnachten nicht so endet, helfen diese zehn Tipps:

1. Oh, Tannenbaum: Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto transportiert, muss ihn richtig sichern. Andernfalls drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Größere Bäume befestigen Fahrer am besten mit Spanngurten auf dem Autodach, die Baumspitze zeigt nach hinten. Ragt der Baum einen Meter über das Autoheck hinaus, müssen sie eine rote Fahne oder im Dunkeln eine rote Lampe anbringen. Damit der Baum lange frisch bleibt, kommt er zu Hause in eine kühle Ecke. Und wer länger das Zimmer verlässt, dreht am besten die Heizung herunter.

2. Lieber weniger Lametta: Zerbrechlicher oder scharfkantiger Weihnachtsschmuck kann für Haustiere gefährlich werden. Fallen Christbaumkugeln zu Boden und zerbrechen, verletzen Katzen oder Hunde sich leicht die Pfoten. Und wenn frei fliegende Vögel die Kugeln anknabbern, kann das zu Vergiftungen führen, warnt Ursula Bauer von der Aktion Tier. Mit Lametta spielen Katzen und manche Hunde gern herum – verschlucken sie die Fäden, kann das lebensbedrohlich sein.

3. Handy aus, Weihnachtsstimmung an: Von wegen «Stille Nacht, Heilige Nacht» – die meisten Berufstätigen sind an den Feiertagen dienstlich erreichbar. Das zeigt eine Umfrage von Bitkom Research. Nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) schaltet demnach komplett ab. Zwei Drittel sind dagegen telefonisch (65 Prozent) oder über Messenger-Dienste wie Whatsapp (65 Prozent) erreichbar. Dazu können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aber nicht verdonnern, wie der Bund-Verlag erklärt. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die zum Beispiel zum Abhören der Mailbox an Weihnachten verpflichtet, ist in den meisten Fällen unzulässig.

4. Süße Sünden ohne Reue: Wer beim Naschen nicht widerstehen kann, sollte seinen Zähnen zuliebe zumindest nicht den ganzen Tag lang Süßes essen. «Nicht die Menge der Einzeldosis des aufgenommenen Zuckers, sondern die Häufigkeit der Zuckerzufuhr lässt das Kariesrisiko steigen», sagt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. «Also essen Sie lieber die ganze Tafel Schokolade auf einmal, statt den ganzen Tag lang davon zu naschen.»

5. Weihnachtsgans: Bei tiefgefrorenen Gänsen lohnt ein Blick auf das Einfrierdatum: Es sollte nicht länger als sechs Monate zurückliegen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn Geschmack und Qualität leiden unter zu langer Aufbewahrung. Und es besteht die Gefahr einer höheren Keimbelastung, wenn die Gans nicht kalt genug gelagert wurde. Traditionell wird sie mit Äpfeln, Speck und Gewürzen gefüllt. Bei einer asiatischen Alternative wird sie innen und außen mit dem Fünf-Gewürz-Pulver eingerieben, sagt Iris Bettinger von dem mit einem Michelin-Stern ausgezeichneten Koch-Team im «Hotel Restaurant Reuter» in Rheda-Wiedenbrück. Die Füllung bilden – angebraten und mit Chili und Ingwer abgeschmeckt – dabei Äpfel, Sellerie und Karotten.

6. Schnaps schadet nur: Nach dem Weihnachtsessen hat mancher mit Sodbrennen oder Völlegefühl zu kämpfen. Ein Verdauungsspaziergang kann dann helfen. Verzichten sollte man dagegen auf einen Schnaps, denn Alkohol verlangsamt die Verdauung eher, erläutert die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Alkoholfreie Drinks als Alternative müssen dabei nicht langweilig schmecken. Statt des klassischen Orangensafts im Sektglas kann man zum Beispiel einen Cocktail servieren. Jan Tewes von der «La Banca Bar» im «Rocco Forte Hotel de Rome» in Berlin schlägt einen weihnachtlichen Cinnapple vor: 3 cl Zitronensaft werden dazu mit 2 cl Zimtsirup und 12 cl Apfelsaft auf Eis verrührt.

7. Bitte lächeln: Für ein schönes Weihnachtsbild mit der Familie darf es keine Berührungsängste geben. Um später auf dem Bild als Gruppe zu erscheinen, gelte es nah zusammenzurücken. Wer das Foto macht, sollte sich also die Zeit nehmen und die Gruppe entsprechend zu dirigieren, rät der Photo-Industrieverband. Wenn dann alle nah beisammen stehen, hilft ein Trick, die Mienen aufzulockern: Der Fotograf gibt die Anweisung, dass alle den Kopf nach unten senken und auf Kommando wieder hoch zur Kamera schauen – und dann ist der Moment abzudrücken.

8. Kinder bespaßen: Bis zur Bescherung dauert es für kleine Kinder eine gefühlte Ewigkeit: Eltern müssen sich daher etwas einfallen lassen, um die Bande zu beschäftigen. Der Deutsche Kinderschutzbund empfiehlt etwa das Spiel Händeknoten: Dabei stehen Kinder und Erwachsene in einem engen Kreis. Jeder schließt die Augen und streckt die Hände vor sich aus. Nun fasst jeder irgendeine Hand. Wenn die Kinder ihre Augen öffnen, ist ein Knoten aus vielen Händen entstanden. Das Ziel ist es, ihn zu entwirren ohne loszulassen.

9. Geschenke: Die Krawatte gefällt nicht, das Buch hat die Mama schon gelesen? Bei solchen Geschenken ist es gut zu wissen, ob ein Umtausch möglich ist. Händler, die Waren aus Kulanz umtauschen, dürfen die Konditionen frei gestalten. Zulässig ist es zum Beispiel, dass Kunden dann nur einen Gutschein erhalten, erläutert die Stiftung Warentest. Wenn der Händler ausdrücklich auf ein Umtauschrecht gegen Geld hinweist, ist er allerdings an sein Versprechen gebunden. Und bestellen Kunden etwas im Internet oder in einem Katalog, müssen sie überhaupt keinen Gutschein akzeptieren: Wer die Ware innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückschickt, bekommt stets das Geld zurück.

10. Wann tun, wenn’s brennt? An Weihnachten kann es in der Küche hektisch werden. Wer eine angeschaltete Herdplatte vergisst oder einen Topflappen zu dicht an den Herd legt, riskiert einen Brand. Wichtig ist dann, richtig zu reagieren. Einen Fettbrand darf man nie mit Wasser löschen, warnt der Tüv-Verband. Auch ein herkömmlicher Feuerlöscher ist ungeeignet – er enthält ebenfalls Wasser. Im schlimmsten Fall kann es dann zu einer Fettexplosion kommen. Besser ist es, kleine Flammen mit einem Pfannendeckel zu ersticken. Oder man verwendet eine Löschdecke oder einen Fettbrandlöscher der Klasse F. Im Notfall sollten Betroffene lieber die Feuerwehr unter 112 anrufen.

Gerät der Weihnachtsbaum oder Adventskranz in Brand, kommt die Hausratversicherung zum Beispiel für Schäden an Möbeln auf, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Waren brennende Kerzen unbeaufsichtigt, kann die Versicherung die Leistung jedoch kürzen.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 22, 2017 20:36