Sarg oder Urne: Wünsche zur eigenen Bestattung festlegen
Königswinter/Berlin – Nach dem Tod eines geliebten Angehörigen herrscht bei vielen Hinterbliebenen erstmal ein emotionales Chaos. Genau dann aber müssen sie oft mit Bedacht wichtige Entscheidungen treffen – etwa ob der Verstorbene in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden soll.
Wer bereits zu Lebzeiten seine Wünsche für die eigene Bestattung äußert und sie verbindlich festschreibt, kann seine Angehörigen entlasten. «Auch eine finanzielle Vorsorge ist empfehlenswert, damit die Umsetzung später nicht am Geld scheitert», sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ein Überblick zu den Möglichkeiten.
Bestattungsverfügung: Den Willen eines Menschen, wie im Todesfall mit seinem Leichnam umgegangen werden soll, dokumentiert die Bestattungsverfügung. Darin steht etwa die Bestattungsart – Sarg oder Urne, sowie der bevorzugte Ort der Beisetzung. Außerdem regelt sie, ob es eine Trauerfeier geben soll und die Angehörigen eine Todesanzeige in der Zeitung schalten sollen. Es reicht, die Verfügung handschriftlich aufzusetzen und sie zusammen mit anderen persönlichen Dokumenten in der Wohnung aufzubewahren. Wichtig dabei: «Eine Person angeben, die sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern soll», erklärt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest. Infrage kommen dafür neben den Kindern auch Nachbarn oder Freunde. Existiert die Verfügung nicht, gelten die Vorgaben des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. Als erstes ist meist der Ehepartner zuständig für die Organisation der Bestattung. Aber auch Kinder, Enkelkinder sowie Geschwister können in die Pflicht genommen werden.
Vorteil der Bestattungsverfügung ist, «dass sie immer wieder ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden kann», sagt Helbach. «Zum Beispiel bei Umzügen oder wenn sich die Wünsche ändern.» Der Nachteil: Wenn die Verfügung nach dem Todesfall nicht bekannt ist oder von unzuverlässigen Nachkommen verschwiegen wird, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt.
Sterbegeldversicherung: Eine Bestattungsverfügung kann mit einer Sterbegeldversicherung kombiniert werden. «Sie ist eine Spielart der Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2500 und 10 000 Euro», erläutert Hinzpeter. Eine solche Versicherung lohnt sich seiner Einschätzung nach oft nicht bei einer langen Einzahlphase. Zwar fließt ein Großteil der Beiträge in den Risikoschutz. Bei einer Einzahlung über 20 oder mehr Jahre hinweg ist die Auszahlungssumme aber «deutlich niedriger als die geleisteten Beträge», gibt Hinzpeter zu bedenken.
In einigen Fällen kann sie sich aber doch lohnen. Etwa wenn der Versicherte im Alter wegen einer niedrigen Rente Grundsicherung beantragt. Denn die Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen. Das heißt, sie muss nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aufgelöst werden. Voraussetzung: Die Versicherungssumme liegt nicht über 3000 Euro für die Bestattung und 2600 Euro für die Grabpflege.
Bestattungsvorsorgevertrag: Der Betroffene schließt hier den Vertrag mit einem Bestatter seiner Wahl. «Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten», erläutert Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Aus Sicht von Helbach bietet das ein «großes Maß an Sicherheit, was die Umsetzung der eigenen Wünsche betrifft». Interessenten sollten mehrere Angebote von Bestattern einholen und die Leistungen vergleichen.
Auf Basis eines Kostenvoranschlags schließt man einen Treuhandvertrag. «Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt», erläutert Wirthmann. Das Kapital wird verzinst, als Treuhandvermögen angelegt und durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Es unterliegt auch der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG – einer Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.
Ein solcher Vertrag kann auch über ein Sperrkonto bei der Bank oder Sparkasse abgesichert werden. «Dieses Konto wird auf den Namen des Vorsorgekunden eröffnet, der das Guthaben an den Bestatter verpfändet», erläutert Hinzpeter. Nach dem Tod des Kunden kann der Bestatter über das Geld verfügen und dessen Wünsche umsetzen.
Fotocredits: Andrea Warnecke,BDB,Aeternitas
(dpa/tmn)