Patientenverfügung – Beratung eine Frage des Geldes?
Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag eine Entscheidung bezüglich der bereits seit längerem geforderten Patientenverfügung getroffen. Schriftlich festgehaltene Wünsche, die beispielsweise die Art und Weise lebensverlängernder Maßnahmen im Falle von Unfällen betreffen, müssen in Zukunft von den Ärzten berücksichtigt werden.
Experten schlagen vor, sich vor dem Verfassen bzw. Ausfüllen einer Patientenverfügung ausführlich von einem Arzt des Vertrauens beraten zu lassen. Da werden sich die Hausärzte, die wohl vornehmlich bei dieser Aufgabe zu Rate gezogen werden, freuen. Bereits jetzt haben geschätzte 10 Millionen Deutsche eine Patientenverfügung – die aber bislang nicht gültig und verbindlich war.
Mit der neuen Regelung werden wohl einige Exemplare dazu kommen, von den alten einige überarbeitet, zumal bei den rasanten Fortschritten der Medizin regelmäßige Aktualisierungen der Patientenverfügung notwendig sein oder werden könnten.
Wer kann und darf bei einer Patientenverfügung beraten?
Natürlich stellt sich die Frage, ob Ärzte, die schon heute kaum genug Zeit aufbringen können, um ihren Patienten nicht nur das absolut Nötigste geben zu können, sondern auch mal ein über das rein Medizinische hinausgehende zwischenmenschliche Miteinander gewährleisten zu können, nun auch noch unzählige Patienten hinsichtlich einer Patientenverfügung beraten können.
Private und gewerbliche Beratungsstellen
Bereits heute findet man im Internet Angebote zu Beratungen hinsichtlich Patientenverfügungen. Auf der Homepage des Humanistischen Verbands Deutschland (HDV) finden sich zwei im Umfang der Beratung unterschiedliche Beratungsangebote, zu 96 Euro (48 Euro ermäßigt) und zu 18 Euro (Ermäßigung möglich).
Doch wer bezahlt knapp 100 Euro, wenn er sich beim Arzt seines Vertrauens kostenlos beraten lassen kann? Wer gönnt sich die ausführliche Beratung zu knapp 100 Euro, die auch Sterbehilfe und nicht-tödliche Situationen beinhalten können, und wer die unpersönliche online-Version ohne Möglichkeit auf spezielle Inhalte? Darüber hinaus gibt es kostenlose Patientenverfügungen zum Herunterladen und Ankreuzen für die ganz Armen oder diejenigen, die eine Beratung nicht nötig haben.
Einkommenssituation und Qualität der Beratung
Die Tatsache, dass eine Beratung nicht Teil der beschlossenen Patientenverfügung ist, impliziert die Entstehung einer regelrechten Beratungsindustrie, bei der sicher auch unseriöse ihren Teil des Kuchens abhaben wollen.
Um die eine oder andere Frage, die sich im Zusammenhang mit der Patientenverfügung bereits stellt oder zumindest stellen wird, wird sich die Politik wohl noch kümmern müssen, spätestens wenn die Fragen von der Wirtschaft beantwortet worden sind.