Pauschalreisen werden komplizierter
Die Europäische Union hat sich acht Jahre lang um die Verbesserung des Reiserechts bemüht. Die jetzt vorgestellten Ergebnisse erscheinen in Teilbereichen als extrem bürokratisch. Der Bundestag muss die Vorgaben in einem Gesetz umsetzen, dass spätestens im Juli 2018 in Geltung treten muss. Gegenüber dem bisherigen Verbraucherschutzregeln bei Pauschalreisen sind einzelne Verbesserungen zu erkennen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf einer umfassenden Informationspflicht.
Ein Informationsblatt wird bei der Reisebuchung Pflicht
Reisebüros sind dem neuen Gesetz zufolge verpflichtet, ihren Kunden das zur jeweiligen Buchung passende Informationsblatt auszuhändigen. Hierfür sind je nach Reisetyp sieben verschiedene Varianten vorgeschrieben, unter denen die Mitarbeiter im Reisebüro das zutreffende wählen müssen. Bedenken gegen die von der Reisebranche als „Beipackzettel“ bezeichneten Informationsblätter beziehen sich nicht auf deren Inhalt. Der wichtigste Kritikpunkt lautet, dass die meisten Kunden die ihnen ausgehändigten Informationen nicht zur Kenntnis nehmen werden. Damit stellt die Übergabe des Zettels an den Buchenden einen überflüssigen bürokratischen Akt dar. Zudem haftet das Reisebüro, wenn es dem Kunden das falsche Informationsblatt aushändigt. Mehr Tipps zum Reiserecht finden Sie hier.
Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Einer der Punkte, an denen die Reisebranche ihre Kritik festmacht, ist die Neueinführung des Begriffs der verbundenen Reiseleistungen. Dieser existierte im bisherigen Reiserecht nicht, sodass Reisebürokunden nur bei Pauschalreisen einen umfassenden Verbraucherschutz genossen. Künftig vertreibt das Reisebüro verbundene Reiseleistungen, wenn es demselben Kunden innerhalb eines Zeitraumes von vierundzwanzig Stunden mehrere Dienstleistungen verkauft. Sollte der gesamte Verkauf bei einem einzigen Besuch erfolgen, muss der Reiseberater zwingend auf die getrennte Bezahlung achten. Andernfalls ändert sich die rechtliche Situation des Reisebüros vom reinen Vertriebspartner zum Anbieter von Pauschalreisen. Daraus resultieren umfangreiche Erstattungsansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, auch wenn dieser für eventuelle Unannehmlichkeiten nicht verantwortlich ist. Bei klassischen Pauschalreisen bleibt die bisherige Haftung des Reiseveranstalters erhalten.
Hoteliers reagieren mit Humor
Während die Vertreter von Reisebüros neue Haftungsrisiken aufgrund einfacher Formfehler beim Reiseverkauf fürchten, reagieren die meisten Hoteliers mit Humor auf das neue europäische Reiserecht. Gegenüber zwischenzeitlichen Planungen stellen die jetzt von der EU vorgegebenen Richtlinien und vor allem deren geplante Umsetzung sie tatsächlich besser. Zeitweise stand im Raum, bereits ein Wochenendarrangement oder sogar die Abrechnung des Besuches im Freizeitbad über die Hotelrechnung als Pauschalreise einzustufen. Die geplante Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Reiserecht sieht vor, dass entsprechende Paketangebote dem besonderen Verbraucherschutz für Pauschalreisen nur unterliegen, wenn jede Einzelleistung zu mindestens einem Viertel in den Gesamtpreis einfließt.
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