So viel verdienen Einzelhandelskaufleute in Deutschland
Das monatliche Bruttoeinkommens im Einzelhandel beträgt – bei einer 38 Stunden-Woche und ohne Sonderzahlungen – 2.329 Euro. Handelt es sich um eine Beschäftigung im tarifgebundenen Betrieb – inklusive Sonderzahlungen – ist das Einkommen deutlich höher. Ohne Tarifvertrag beläuft sich das Einkommen bei 2.204 Euro, während beim Tarifvertrag 2.539 Euro ausbezahlt werden. Das ergibt einen durchschnittlichen Mehrverdienst von monatlich 335 Euro.
Welche Aufgaben fallen an?
Wer sich für die Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau entscheidet, übt einen anerkannten Ausbildungsberuf im Handel aus. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Ob es sich um den Verkauf von Bekleidung, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik, Spielwaren oder Einrichtungsgegenstände handelt, spielt keine Rolle. Es werden Beratungsgespräche geführt, Reklamationen bearbeitet, Einkäufe geplant und bestellte Waren empfangen. Selbst dann, wenn werbe- oder verkaufsfördernde Maßnahmen gesetzt werden, wird die Meinung des Verkäufers benötigt.
Der durchschnittliche Monatsverdienst
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen liegt bei 2.329 Euro (ohne Sonderzahlungen, 38 Stunden-Woche). Jedoch verdienen mehr als 50 Prozent der Angestellten weniger als 2.307 Euro. Das Einkommen steigt im Regelfall mit der Berufserfahrung des Angestellten. Bei einer Berufserfahrung unter einem Jahr, liegt das Bruttoeinkommen bei 2.066 Euro. Wer mehr als 20 Jahre im Verkauf tätig war, kann sich über 2.565 Euro freuen. Vor allem können sich Einzelhandelskaufleute freuen, wenn ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Tarifgebundene Betriebe bezahlen durchschnittlich 15,2 Prozent mehr. Doch die Statistik zeigt, dass gerade einmal 39 Prozent in einem Betrieb arbeiten, der an einen Tarifvertrag gebunden ist.
Sonderzahlungen und Überstunden
Der wohl wichtigste Bestandteil der Bezahlung: Sonderzahlungen. Doch nicht alle Arbeitnehmer erhalten eine Jahressonderzahlung: Nur rund 61 Prozent erhalten ein Weihnachts- und 59 Prozent ein Urlaubsgeld. Bei tarifgebundenen Unternehmen sind es 79 Prozent der Angestellten, die Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld beziehen. Liegt keine Tarifbindung vor, sind es gerade einmal 53 Prozent. Auch Überstunden werden nicht immer ausbezahlt oder mit Freizeitausgleich belohnt. 26 Prozent erhalten keine Vergütung ihrer Überstunden.
Die Regelung der Arbeitszeit
Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 36 Wochenstunden; die tatsächliche Anzahl beläuft sich jedoch auf 38 Stunden. 12 Prozent unterliegen einer vertraglichen Wochenstundenanzahl von mehr als 40 Stunden: 34 Prozent arbeiten sogar – ohne vertragliche Regelung – mehr als 40 Stunden pro Woche.
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