Was Uber und Mytaxi wirklich bringen

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter April 8, 2016 21:47

Was Uber und Mytaxi wirklich bringen

In den USA ist der Taxi-Vermittler Uber längst etabliert. Öffnet man dort in einer größeren Stadt die App, findet man sofort zahlreiche Fahrzeuge in der Nähe. Innerhalb von zwei bis drei Minuten sitzt man im Auto und ist auf dem Weg zu seinem Ziel. Hauptvorteil von Uber: Als Kunde fährt man deutlich billiger als mit herkömmlichen Taxis. In Deutschland hingegen sind Dienste wie Uber und Mytaxi sehr umstritten und größtenteils sogar verboten.

Deutsche Gerichte verhinderten, dass Uber Taxis echte Konkurrenz macht

Uber vermittelt mit seiner App in den USA Privatfahrer, die mit ihren Fahrzeugen die Nutzer von A nach B bringen. Rund 20 Prozent des Fahrpreises kassiert Uber in den USA als Vermittlungsprovision. Für Deutschland war mit UberPop ein ähnlicher Service geplant, doch die Gerichte verhinderten die Einführung. Uber reagierte mit einem anderen Service: UberX. Mietwagenfirmen bieten mit UberX eigene Autos mit Fahrern an, die alle Personenbeförderungsscheine besitzen. Dieses Geschäftsmodell ist aber bereits weit vom US-Modell des Mitfahrdienstes auf privater Ebene entfernt. Preislich ist es für die Kunden weniger attraktiv. Der Zweite Dienst, Daimlers Tochterunternehmen MyTaxi, ist lediglich eine App zur Taxivermittlung – ein Service wie ihn die alteingesessenen Taxizentralen auch anbieten. In Berlin bietet Uber ebenfalls die Vermittlung „normaler“ Taxis an. Die Vermittlungsprovision für beide Anbieter in Deutschland beträgt sieben Prozent des Fahrpreises. Herkömmliche Taxizentralen verlangen von ihren Fahrern hingegen meist eine feste Monatspauschale. Sie liegt bei drei bis fünf Prozent des durchschnittlichen Monatsumsatzes. Diese Pauschale fällt aber auch an, wenn der Fahrer gar nicht fährt.

Das Sparpotenzial ist begrenzt

In Deutschland legt jede Kommune selbst die Tarife für Taxifahrten fest. Das soll ruinösen Wettbewerb unter den Taxifahrern verhindern. Der Dienst Mytaxi versuchte, diese vorgeschriebenen Mindestpreise mit einem Trick zu unterbieten. Mytaxi bot in seiner App mit Rabattaktionen verbilligte Fahrten an und zahlte die Preisdifferenz aus eigener Tasche. Das Landgericht Frankfurt aber stoppte diese Aktionen. Die von den Kommunen festgelegten Preise sind rechtsverbindlich. Preislich bietet Mytaxi daher keinen Vorteil gegenüber anderen Taxivermittlern.

Neue Konkurrenz kommt aus Frankreich

Was die Apps von Uber und Mytaxi betrifft, besteht für die deutsche Taxibranche aktuell wenig Gefahr. Doch ein französischer App-Anbieter macht in Deutschland bereits der Bahn und auch den Fernbussen erhebliche Konkurrenz: BlaBlaCar. Hierbei handelt es sich um eine moderne Form der altbekannten Mitfahrzentrale. Erst im vergangenen Jahr übernahm BlaBlaCar die deutsche Firma carpooling.com, die die Plattformen mitfahrgelegenheit.de und mitfahrzentrale.de betrieben hatte. Für Fahrstrecken zwischen Städten ist BlaBlaCar besonders unter jüngeren Mitfahrern sehr beliebt. Über die App lässt sich in Sekundenschnelle eine preiswerte Mitfahrt verabreden. Prinzipiell jedoch lassen sich in der App jedoch auch kürzere Strecken verabreden. Die Taxifahrer hätten das Nachsehen und wieder wären die Gerichte gefragt.


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