Abmahnung: Netbook ist ein Markenrecht
Mini-Notebooks werden gerne auch als Netbook bezeichnet. Die Firma Psion Teklogix hat nun eine Abmahnung an Webseiten ausgesprochen, die diesen Begriff verwenden, da die Namensrechte bei ihr liegen.
Die Bezeichnung „Netbook“ für sehr kleine Laptops mit einer Bilddiagonale von etwa zehn Zoll und geringerer Leistung als ihre großen Brüder, hat sich durchgesetzt. Die Firma Intel benutzt sie seit Februar 2008, doch bereits im Jahre 2000 hat die britische Firma Psion, die in den 90ern Erfolge mit Organizern feiern konnte, ein Subnotebook auf den Markt gebracht, das sie „Psion netBook“ nannte.
Während für Intel Netbooks eine Bezeichnung für Kleinstgeräte mit dem firmeneigenen Atom-Prozessor sind, ist Psion Teklogix nun auf die Barrikaden gegangen, da es sich bei ihrem netBook um ein konkretes Gerät handelt, das seit einigen Jahren verkauft wird und für das es weiterhin Zubehör gibt.
Die Verwechslungsgefahr besteht daher vor allem bei kommerziellen Webseiten, Herstellern und Shops, die Mini-Notebooks, wie den erstaunlich leistungsstarken Zwerg „eec PC“ des taiwanesischen Herstellers Asus, anbieten. Auch bei Rezensionen in Magazinen und auf Webseiten sehen die Anwälte von Psion eine Gefahr für das Unternehmen. Dennoch richtet sich die Abmahnung eher gegen die Wirtschaft, denn gegen Journalisten: Es solle verhindert werden, dass mit dem Namen unrechtmäßig Geld gemacht wird.
Drei Monate Zeit haben diejenigen, die von Psion angeschrieben wurden und in den Augen der Firma das Markenrecht verletzt haben, um sich einen neuen Namen für die Gruppe von Subnotebooks einfallen zu lassen.