Berliner Flughafen: Lärm-Proteste halten an
Mit dem Bau des Berlin Brandenburg Flughafens in Schönefeld, werfen Anwohner mit Beschwerden gegen den künftigen Fluglärm ein oft zitiertes Problem auf. Anfang Juni soll das neue Gelände offiziell eröffnet werden und der Betrieb aufgenommen werden.
Die Erweiterung des Fluggeländes stellt für viele Schönefelder eine neue Lebenssituation dar. Sie leben nun in der Einflugschneise, was für die Betroffenen unweigerlich Lärm im Alltag mit sich zieht. Um diesem Problem entgegen zu kommen werden einige Haushalte mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Kritisiert wird jedoch, dass diese Maßnahmen wenige Monate vor der Eröffnung etwas zu spät eingeleitet wurden und dass weit aus weniger Bewohner in den Genus dieses Service kommen, als eigentlich berechtigt wären.
Wer kann mit finanzieller Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen rechnen?
Da es sich bei dem BBI um einen riesigen Komplex handelt, betreffen die Lärmschutzmaßnahmen auch Randbezirke wie Mahlow, Kleinmachnow, Lichtenrade und Teile Brandenburgs. Nach vergangenen Protesten gesteht sich der verantwortliche FBS nun ein, das Budget für die Lärmschutzhilfe zu eng geschnürt zu haben.
Die Zahl der Betroffenen wird nun neu berechnet. Die zunächst veranschlagten 140 Mio. Euro waren zu knapp bemessen für die Neueinrichtung der geschätzt 25.500 Wohnungen in der Lärmschutzzone. Anträge auf eine Finanzspritze können sogar noch bis 2017 gestellt werden.
Forderung nach umfassenden Nachtflugverbot an Berliner Flughafen
Im Prinzip sind Schallschutzmaßnahmen wie speziell isolierte Fenster ein guter Lösungsansatz zu der Problematik, doch werden die Anwohner nicht vollends entlastet. Was am Tage im Alltagsgewusel möglicherweise untergeht, fällt in der Nacht umso schwerer ins Gewicht. Verständlicherweise wird nun von vielen Seiten ein umfassendes Nachtflugverbot gefordert. Dass dieses in der Tat jedoch schwer umzusetzen ist, ist schon aus der Vergangenheit bekannt.
Natürlich verbirgt sich hinter einem solchen Verbot ein großer wirtschaftlicher Verlust auf Seiten der Flughafenbetreiber und Airlines. Kläger müssen sich deshalb an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Als Rechtsanwalt in Berlin für diesen Fall muss man jedoch das Handtuch werfen, denn bis dato sind sie an dieser Hürde gescheitert. Zwar erliegt der Flugverkehr zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens, jedoch wurde die flugfreie Zeit nicht auf die sogenannten Randzeiten von 22.00 – 6.00 Uhr erweitert.
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