Konsequenzen nach den Fan-Ausschreitungen
Die Auschreitungen nachdem Bundesliga Spiel zwischen Hertha BSC Berlin und dem 1. FC Nürnberg haben erste Konsequenzen nach sich gezogen. Die Vereinsführung von Hertha BSC gab bekannt, dass sie 23 Personen mit einem dreijährigen, bundesweit geltenden Stadionverbot belegt haben und sich weitere zivilrechtliche Schritte gegen Einzelperson vorbehalten.
Kurz nach Abpfiff der Heimspielniederlage der Hauptstädter war es etwa Einhundert aufgebrachten „Fans“ gelungen, den Sicherheitsgraben im Berliner Olympiastadion zu überwinden und in den Innenraum zu gelangen.
Anhänger von Hertha BSC hatten Plastik- und Glaswände, zahlreiche Stühle der berliner Auswechselbank und Werbetafeln in einer Aktion, aus blinder Wut und Enttäuschung über den nur noch theoretisch abwendbaren Abstieg, demoliert.
DFB und Verein ahnden Ausschreitungen
Hertha BSC geniesst bei den anderen Bundesliga Vereinen einen gut Ruf in Bezug auf Fanbetreuung und den Umgang mit sogenannten Problem-Fans. Der Verein verhängt nicht wie andere Stadionverbote für ganze Gruppen, sondern hört jeden Einzelnen, der an diesen oder anderen Gewalttaten im Stadion beteiligt war, in Gesprächen an und fällt anschliessend eine Entscheidung.
Die „Fans“ hatten ihre Aktion in diesen Anhörungen verteidigt und wehrten sich gegen die einseitige Berichterstattung. Sie wollten ihrem Unmut über die Saisonleistung der Mannschaft Ausdruck verleihen und verwiesen darauf, dass kein Personenschaden zustande gekommen sei und dass an einem Audi-Cabrio, welcher zu Werbezwecken in der Ostkurve abgestellt worden war, nicht beschädigtg wurde.
Hertha BSC verhängte gegen 23 Personen dreijährige, bundesweit geltende Stadionverbote. Damit verhängte der Verein die maximal Strafe, des weiteren behält er sich vor, zivirechtlich gegen die Anstifter vorzugehen. Das Sportgericht des Deutschen Fussball Bundes wird sich am kommenden Mittwoch mit den Geschnissen beschäftigen. Der Kontrollausschuss wirft Hertha BSC „ein unsportliches Verhalten in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst zur Last“, obwohl, laut Aussagen der Polizei, die Vorgehensweise des Ordnungsdienstes deeskalierend gewirkt hat. Neben einer zu erwartenden hohen Geldstrafe, droht dem Verein, Spiele unter Auschluss der Öffentlichkeit durchführen zu müssen.
Ausschreitungen in Berlin kein Einzelfall
Die Vorkommnisse in Berlin letzte Woche sind kein Einzelfall in Deutschland, sondern Höhepunkt einer ganzen Serie von Krawallaktionen der letzten Wochen. In Rostock und Nürnberg, um nur zwei Beispiele anzuführen, sind Ordnungskräfte der Vereine angegriffen und verletzt worden.
Helmut Spahn, Sicherheitsbeauftragter des DFB, schätzt, dass etwa 100-150 gewaltbereite Personen zur Anhängerschaft eines jeden Vereins gezählt werden müssen. Mit Sicherheitsmaßnahmen, durch verstärkte Polizei- sowie Ordnungsdienstpräsenz, allein kann die Problematik nicht gelöst werden, ist sich der DFB sicher. Auch Torsten Volker, Mitglied des Aufsichtsrates von Hansa Rostock, hält nichts von einseitigen Repressalien. Gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ sagte er: „Ich bin kein Freund davon, diese Leute wie Straßenköter vor die Tür zu jagen; damit wird man sie nicht los. Die Liebe zum Verein ist viel größer als das, was wir ihnen wegnehmen, wenn wir sie vor die Tür setzen. Deshalb müssen wir mit diesen Gruppierungen in Kontakt und im Dialog bleiben.“
Der Ligavorstand wird sich auf seiner nächsten Sitzung intensiv damit befassen, wie es gelingen kann, eine einheitliche Linie zum Schutz des Fussballs vor Gewaltbereiten zu entwickeln und gleichzeitig die soziale Kontrolle innerhalb der Fankurven zu befördern.