Klimaziele der EU: 20-20-20
Die Klimapolitik der Europäischen Union lässt sich auf die Formel 20-20-20 bringen. Oberstes Klimaziel ist die Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf 2 Grad Celsius.
Die EU setzt sich mit ihren Klimaschutzzielen eine Frist bis zum Jahr 2020. Sie will die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 senken. Bei einem internationalem Klimaabkommen, welches das Kyoto-Protokoll ablösen soll, beabsichtigt die EU die Senkung auch auf 30 Prozent zu veranschlagen.
EU-Klimaziele im Jahr 2020: 1x 20 Prozent mehr und 1x 20 Prozent weniger
Durch höhere Energieeffizienz will Europa den Energieverbrauch um 20 Prozent verringern, was eine Einsparung von fast 800 Millionen Tonnen Emissionsgase und damit bis zu 100 Milliarden Euro bedeuten würde. Außerdem soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent angehoben werden.
Die globale Erwärmung soll auf 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden, was jedoch auch bei einer Erreichung Konsequenzen für die Menschen hätte. So verfolgt die EU nicht nur die Verringerung von Emissionen, sondern auch die Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, was Katastrophenschutzmaßnahmen und Konfliktprävention mit einschließt.
Europas ausdifferenzierte Klimaschutzpolitik
Die vereinbarten Klimaziele Europas gehen zurück auf das Europäische Programm für den Klimaschutz (ECCP) von 2000, welches die Umsetzung des Kyoto-Protokolls regelt. Die Klimapolitik der EU umfasst viele weitere Politikfelder, die mit der Zeit immer deutlicher formuliert wurden. Dazu zählen der Emissionsrechtehandel innerhalb der Industrie, das politische Engagement bei internationalen Klimaverhandlungen, Anpassungspolitik, Prävention, Förderung der Forschung im Klimaschutzbereich sowie die Steigerung von Energieeffizienz und den Anteil Erneuerbarer Energien. Der Emissionsrechtehandel mit Zertifikaten („Verschmutzungsrechte“) wird ab 2013 strenger gehandhabt. Bisher erhielten Klima belastende Unternehmen Zertifikate kostenlos von der Regierung, ab 2013 müssen sie ersteigert werden.