Wie sich Zeugen für den Prozesstermin vorbereiten können
Rheinberg – Mit der Justiz haben die meisten eher selten zu tun. Umso größer kann die Aufregung sein, wenn man als Zeuge vor Gericht aussagen muss. Den Brief einfach nicht zu beachten ist aber keine Lösung:
Der Einladung muss man Folge leisten. «Das ist eine staatsbürgerliche Pflicht», sagt Richterin Nadine Rheker aus Rheinberg.
Nur in Ausnahmefällen ist der Zeuge von seiner Pflicht entbunden, vor Gericht zu erscheinen. Das kann etwa eine Erkrankung oder ein gebuchter Urlaub sein. Über den Verhinderungsgrund muss der geladene Zeuge das Gericht schriftlich informieren und etwa Kopien eines ärztlichen Attests oder von Reiseunterlagen beifügen. Weitere Fragen und Antworten:
Kann man sich vor der Verhandlung beraten lassen?
Vor Gericht zu stehen, kann eine Herausforderung sein. Entweder weil man eine schwere Straftat beobachtet hat und darüber Auskunft geben muss, weil man selbst in einen Vorfall verwickelt ist oder weil die Aussage zentral ist für die Urteilsfindung.
Für Christian Veith von der Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung in Baden-Württemberg ist deshalb klar: «In jedem Fall macht es Sinn, sich vor dem Gerichtstermin genau zu informieren.»
Erste Antworten finden Interessierte im Internet. Das gemeinnützige Unternehmen PräventSozial aus Baden-Württemberg gibt auf dem Portal
zeugeninfo.de zum Beispiel einen Einstieg in das Thema. Aber auch manche
Justizverwaltungen oder Gerichte stellen auf ihren Homepages Informationen bereit, etwa das
Oberlandesgericht Braunschweig oder das
Amtsgericht Görlitz.
Zudem gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, sich durch anerkannte psychosoziale Prozessbegleitpersonen beraten zu lassen. Sie stehen Zeugen vor dem Gerichtstermin kostenlos bei und bereiten sie auf den Termin vor. Vor allem bei Strafverfahren ist diese Hilfe sinnvoll. Dann können Zeugen besser abschätzen, was auf sie zukommt.
Ein Gespräch über den Tathergang findet dabei aber nicht statt, dies ist ein Grundsatz der psychosozialen Prozessbegleitung. «Zum Beispiel ist es möglich, eine Vertrauensperson mitzunehmen oder sich schon im Vorfeld den Gerichtssaal anzusehen und sich zeigen zu lassen, wo wer sitzt», so Veith.
Was passiert, wenn ein Zeuge zur Verhandlung nicht erscheint?
Für geladene Zeugen, die unentschuldigt einem Verfahren fernbleiben, kann es teuer werden. Denn dann wird ein Ordnungsgeld fällig. Auch müssen sie unter Umständen Ausfallhonorare für Anwälte oder Sachverständige zahlen. Wer der Auffassung ist, dass er nichts Wesentliches zum Thema beitragen kann, sollte das dem Gericht vorab mitteilen. Dann prüft das Gericht, ob der Zeuge abgeladen wird.
Damit Zeugen zum Verhandlungstermin nicht zu spät kommen, sollten sie an dem Tag selbst einen Zeitpuffer einplanen. Aber auch wenn der Zeuge zu einer bestimmten Uhrzeit vor Gericht geladen ist: «Es kann dauern, bis er endlich aufgerufen wird», erklärt Veith.
Sollte man als Zeuge einen Anwalt mitnehmen?
Jeder Zeuge hat ein Recht auf Zeugenbeistand, kann also einen Anwalt konsultieren. Pflicht ist das jedoch nicht unbedingt. Aber: «Wenn die Gefahr besteht, dass man sich selbst belastet, könnte das ratsam sein», erklärt Rheker. Der Zeuge kann sich dann, bevor er auf Fragen des Gerichts oder von Verteidigern antwortet, mit seinem Anwalt besprechen. «Das ist grundsätzlich das Recht eines jeden Zeugen», so Rheker. Wichtig zu beachten: Die Kosten müssen in der Regel vom Zeugen selbst getragen werden.
Muss man im Prozess auf alle Fragen antworten?
«Generell schon», sagt Rheker. Schließlich leisten Zeugen einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Ratsam ist es deshalb, sich auf die Aussage vorzubereiten. «Man muss nicht das Gefühl haben, alles im Detail wissen zu müssen», stellt Veith klar.
Liegt der Vorfall, um den es jetzt vor Gericht geht, schon lange zurück, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld Notizen zu seiner Aussage zu machen. Bei der Verhandlung selbst von einem Zettel abzulesen, ist allerdings nicht erlaubt.
Wichtig zu wissen: Wer in Sorge ist, mit seinen Aussagen einen Angehörigen zu belasten, hat ein Auskunftsverweigerungsrecht. Darauf können sich Zeugen vor Gericht berufen. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt bei nahen Verwandten sowie Ehegatten, auch bei Verlobten sowie Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. «Zeugen werden vor ihrer Vernehmung gefragt, ob sie mit dem Angeklagten oder einer der Prozessparteien verwandt, verschwägert oder liiert sind», so Veith.
Müssen Arbeitgeber Mitarbeitern für die Verhandlung frei geben?
Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Recht, Beschäftigten eine Zeugenaussage vor Gericht zu verbieten. Allerdings sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Beschäftigte dafür freizustellen. Sie können die Bezüge je Stunde der Abwesenheit vom Arbeitsplatz kürzen. In diesem Fall haben Zeugen durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins einen Verdienstausfall, für den sie aber Entschädigung verlangen können. Auch Fahrtkosten können sich Zeugen erstatten lassen.
ZUR PERSON: Nadine Rheker ist Familienrichterin und stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Rheinberg sowie Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Richterbunds.
Fotocredits: Martin Schutt,Foto-Porst,PräventSozial Gemeinnützige GmbH
(dpa/tmn)