So funktioniert die Kfz-Zulassung im Netz
Berlin – Ab sofort können Autobesitzer die Erstzulassung ihres Wagens oder die Umschreibung auf einen neuen Halter online erledigen. Es ist die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, genannt i-Kfz.
Allerdings: So simpel, wie dieser neue Zulassungsprozess erstmal klingt, ist er nicht. Was man benötigt und wie es funktioniert, am Beispiel einer Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs beschrieben:
Zunächst ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion zur Identifizierung notwendig, außerdem ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten. Im Online-Portal der zuständigen Behörde identifiziert man sich mit dem Ausweis mit PIN und Kartenlesegerät, oder via Smartphone und der AusweisApp 2.
Danach muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Sicherheitscode freigelegt werden. In die Auftragsmaske im Portal werden nun alle notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung (HU), eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters eingetragen. Nun wählt man ein freies Kennzeichen aus, oder gibt ein reserviertes Kennzeichen oder Wunschkennzeichen an.
System prüft die Daten automatisch
Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, dann zahlt man. Anschließend wird der Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.
Eine Zeitersparnis hat der Autofahrer also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüfsiegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.
Im Internet erläutert das Verkehrsministerium die
Voraussetzungen, die benötigten Dokumente und Daten sowie den Ablauf beim Onlineantrag für die Stilllegung, die Wiederzulassung, einen Halterwechsel und die Erstzulassung eines Autos. Vor dem 1. Oktober war es im Internet nur möglich, einen Wagen abzumelden oder eine Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk zu beantragen.
Wer sein Auto nicht auf dem digitalen Weg anmelden will, kann natürlich weiterhin die Zulassung vor Ort in der zuständigen Behörde erledigen.
Fotocredits: Markus Scholz
(dpa/tmn)