Kontaktieren ist nur im Notfall erlaubt
Düsseldorf – Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub ist, muss er für seinen Arbeitgeber in der Regel nicht erreichbar sein. Darauf weist der
Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin.
Denn Urlaub dient der Erholung, wie das Bundesurlaubsgesetz festschreibt – und diese wird beeinträchtigt, wenn Mitarbeiter ständig mit einem Anruf oder einer E-Mail vom Chef rechnen müssen. Nur in wenigen Ausnahmesituationen könne eine Kontaktaufnahme gerechtfertigt sein.
Das ist den Angaben zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn nur der abwesende Mitarbeiter ein bestimmtes Passwort kennt oder in einem bestimmten Notfall weiterhelfen kann. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer im Urlaub mit Arbeit verbringt, muss dann aber auch vergütet werden.
Eine Kündigung müssten Beschäftigte nicht fürchten, wenn sie im Urlaub nicht erreichbar sind – auch dann nicht, wenn sie einen Anruf vom Arbeitgeber ignorieren sollten.
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(dpa)